Kann ich meinen geleasten Fernseher von den Steuern abziehen? Nein, leider ist kein Steuerabzug bei Geräten möglich. Lediglich die Schuldzinsen könnten in Abzug gebracht werden, falls Sie einen Bankkredit aufgenommen hätten, statt zu leasen.
Nein, leider ist kein Steuerabzug bei Geräten möglich. Lediglich die Schuldzinsen könnten in Abzug gebracht werden, falls Sie einen Bankkredit aufgenommen hätten, statt zu leasen.