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Buchhaltung für Handelsunternehmen und Warenhandel – flexibel, persönlich und effizient

vor 12 Minuten
11 Min. Lesezeit

Ihr Treuhänder für Handel, Warenhandel und Handelsgeschäfte

Einkaufen, verkaufen, liefern, Lagerbestände kontrollieren, Preise kalkulieren und Kunden betreuen – wer mit Waren handelt, muss viele Prozesse gleichzeitig im Griff behalten.


Lächelnde Ladenbesitzerin


Ob Grosshandel, Detailhandel, Import, Export, Onlinehandel oder klassisches Handelsunternehmen: Mit zunehmendem Geschäftsvolumen wächst auch die Administration.


Lieferantenrechnungen, Wareneinkäufe, Kundenzahlungen, Zollunterlagen, Lagerbestände, MWST, Löhne und zahlreiche weitere Geschäftsvorgänge müssen korrekt verarbeitet werden.


Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Unternehmen im Handel mit Waren aller Art dabei, ihre Buchhaltung effizient auszulagern.


Dabei gilt:


Nicht Ihr Handelsunternehmen muss sich an unsere Buchhaltung anpassen. Wir richten die Zusammenarbeit nach Ihren Bedürfnissen und bestehenden Abläufen aus.


Viele Warenbewegungen bedeuten häufig auch viele Belege

Handelsunternehmen haben oft ein hohes Belegvolumen.


Je nach Geschäftsmodell entstehen beispielsweise:


  • Lieferantenrechnungen

  • Wareneinkäufe

  • Transport- und Frachtkosten

  • Verpackungsmaterial

  • Zoll- und Importdokumente

  • Lagerkosten

  • Versicherungen

  • Fahrzeugkosten

  • Mietkosten

  • Marketing und Werbung

  • IT- und Softwarekosten

  • Zahlungsgebühren

  • Kreditkartengebühren

  • Löhne und Personalkosten


Hinzu kommen Kundenrechnungen, Gutschriften, Rücksendungen, Zahlungsdifferenzen und Bankbewegungen.


Aus vielen einzelnen Geschäftsvorgängen entsteht schnell eine umfangreiche Buchhaltung.


Genau hier kann AbaFin Sie entlasten.


Wir übernehmen die Verarbeitung Ihrer Unterlagen und sorgen dafür, dass Ihre Buchhaltung strukturiert und nachvollziehbar geführt wird.


Sie kümmern sich um Einkauf und Verkauf. Wir kümmern uns um Ihre Zahlen.


Papierbelege oder digitale Buchhaltung? Bei AbaFin ist beides möglich.

Viele Handelsunternehmen arbeiten heute bereits stark digital.


Bestellungen erfolgen online, Lieferantenrechnungen kommen per E-Mail, Verkaufsplattformen liefern elektronische Abrechnungen und Bankinformationen stehen digital zur Verfügung.


Trotzdem gibt es weiterhin Papierbelege und physische Unterlagen.


Bei AbaFin ist beides möglich.


Physische Belege sind weiterhin willkommen.


Elektronische Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen können genauso digital verarbeitet werden.


Je nach Kundenbedürfnis können wir mit einer Cloud-Buchhaltungssoftware arbeiten oder elektronische Unterlagen über unsere lokale interne Buchhaltungslösung verarbeiten.


Auch eine Kombination aus digitalen und physischen Unterlagen ist möglich.


Sie müssen Ihre bisherigen Abläufe also nicht zuerst vollständig verändern.


Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam schauen wir, welche Lösung für Ihr Handelsunternehmen am effizientesten ist.


Welche Buchhaltungsarbeiten kann ein Handelsunternehmen auslagern?

Sie müssen nicht zwingend die gesamte Administration abgeben.


Die AbaFin Treuhand AG kann Sie je nach Bedarf unter anderem unterstützen bei:


  • laufender Finanzbuchhaltung

  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

  • Verarbeitung grosser Belegmengen

  • Abstimmung von Bank- und Zahlungskonten

  • Lohnbuchhaltung

  • Lohnabrechnungen

  • Lohnausweisen

  • Sozialversicherungsabrechnungen

  • Quellensteuer

  • MWST-Abrechnungen

  • Jahresabschluss

  • Steuererklärungen und Steuerfragen


Gemeinsam legen wir fest, welche Arbeiten Sie intern erledigen und welche Aufgaben AbaFin übernimmt.


Viel Umsatz – aber verdienen wir mit unseren Produkten wirklich genug?

Das ist eine der wichtigsten Fragen für jedes Handelsunternehmen.


Ein hoher Umsatz bedeutet nicht automatisch einen hohen Gewinn.


Entscheidend ist unter anderem:


Zu welchem Preis kaufen Sie Ihre Waren ein?

Zu welchem Preis verkaufen Sie diese weiter?

Wie hoch sind Transport-, Lager- und weitere Kosten?

Wie viel Marge bleibt am Ende tatsächlich übrig?


Gerade bei steigenden Einkaufspreisen kann ein Produkt zwar weiterhin viel Umsatz erzielen, aber deutlich weniger Gewinn bringen.


Eine sauber geführte Buchhaltung liefert die Grundlage, um solche Entwicklungen besser zu erkennen.


Nicht nur der Umsatz zählt – entscheidend ist, was davon übrig bleibt.


Wie viel Geld steckt eigentlich in meinem Warenlager?

Ein gut gefülltes Lager sieht auf den ersten Blick positiv aus.


Doch Waren im Lager sind gleichzeitig gebundenes Kapital.


Wenn Waren für CHF 100'000 eingekauft wurden und längere Zeit nicht verkauft werden, steht dieses Geld nicht mehr für andere Ausgaben zur Verfügung.


Deshalb sollte ein Handelsunternehmen nicht nur fragen:


„Wie viel Ware haben wir auf Lager?“


Sondern auch:


„Wie viel Liquidität ist in diesem Lager gebunden?“


Zu hohe Lagerbestände können die Liquidität belasten.


Zu geringe Lagerbestände können dagegen dazu führen, dass Kunden nicht rechtzeitig beliefert werden können.


Eine aktuelle Buchhaltung und eine gute Lagerorganisation helfen dabei, diese Zusammenhänge besser zu verstehen.


Warenlager am Jahresende – warum ist die Inventur für die Buchhaltung wichtig?

Das Warenlager spielt auch beim Jahresabschluss eine wichtige Rolle.


Nicht verkaufte Waren verschwinden buchhalterisch nicht einfach als Aufwand.


Der vorhandene Lagerbestand muss zum Bilanzstichtag ermittelt und korrekt im Jahresabschluss berücksichtigt werden.


Deshalb ist eine nachvollziehbare Inventur wichtig.


Dabei stellen sich beispielsweise Fragen:


  • Welche Waren befinden sich tatsächlich noch im Lager?

  • Welche Waren wurden bereits verkauft?

  • Gibt es beschädigte oder unverkäufliche Artikel?

  • Gibt es Produkte, die nur noch schwer verkäuflich sind?

  • Wie wird der Lagerbestand bewertet?


Eine saubere Lagerbuchhaltung erleichtert den Jahresabschluss erheblich.


Ladenhüter – muss Ware immer zum ursprünglichen Einkaufspreis im Lager stehen?

Nicht unbedingt.


Im Handel kommt es regelmässig vor, dass Waren an Wert verlieren.

Zum Beispiel weil:


  • Produkte veraltet sind

  • eine neue Generation auf den Markt gekommen ist

  • Mode oder Nachfrage sich verändert haben

  • Waren beschädigt wurden

  • Produkte nur noch mit erheblichem Rabatt verkauft werden können


Dann stellt sich die Frage, ob der ursprüngliche Warenwert noch realistisch ist.


Gerade bei grösseren Lagerbeständen sollte deshalb geprüft werden, ob Wertberichtigungen notwendig sind.


Ein Lager voller Ware ist nicht automatisch ein Lager voller Wert.


Import von Waren in die Schweiz – was muss ich beachten?

Viele Schweizer Handelsunternehmen beziehen ihre Waren aus dem Ausland.


Damit kommen zusätzliche Themen zur normalen Buchhaltung hinzu.


Handelswaren, die in die Schweiz eingeführt werden, müssen grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Je nach Ware können zudem besondere Einfuhrbestimmungen, Bewilligungen oder Ursprungsregelungen relevant sein.


Bei der Einfuhr wird grundsätzlich auch Schweizer Einfuhrsteuer erhoben. Der Normalsatz beträgt aktuell 8,1 %, für bestimmte Waren gilt der reduzierte Satz von 2,6 %.


Für ein Handelsunternehmen ist deshalb wichtig, dass beispielsweise:


  • Lieferantenrechnung

  • Transportkosten

  • Verzollungsunterlagen

  • Einfuhrsteuer

  • weitere Importkosten


vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.


Gerade bei vielen Importen kann eine strukturierte Verarbeitung dieser Unterlagen viel Zeit sparen.


Kann ich die Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend machen?

Bei MWST-pflichtigen Unternehmen kann die Einfuhrsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer relevant sein.


Dafür ist wichtig, dass die entsprechenden Import- und Veranlagungsunterlagen sauber vorhanden und dem Unternehmen korrekt zugeordnet sind.


Gerade bei häufigen Warenimporten sollte deshalb darauf geachtet werden, dass Zoll- und Importbelege nicht verloren gehen.


AbaFin kann diese Unterlagen im Rahmen der Buchhaltung entsprechend berücksichtigen.


Export von Waren – muss ich Schweizer MWST verrechnen?

Bei nachgewiesenen Ausfuhren können Warenlieferungen von der Schweizer MWST befreit sein.


Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit weist darauf hin, dass ausgeführte Waren grundsätzlich nicht mit Schweizer Ausfuhrzoll belastet werden und bei korrektem Nachweis von der MWST befreit sein können.


Gerade für Unternehmen, die regelmässig ins Ausland liefern, ist deshalb eine saubere Dokumentation wichtig.


Export ist nicht einfach nur ein Verkauf mit einer ausländischen Lieferadresse.


Die notwendigen Nachweise sollten korrekt aufbewahrt und mit der Buchhaltung abgestimmt werden.


Einkauf in Euro, Verkauf in Franken – was passiert mit Wechselkursen?

Viele Schweizer Handelsunternehmen kaufen Waren im Ausland ein.


Die Rechnung lautet dann vielleicht auf:


  • EUR

  • USD

  • GBP

  • oder eine andere Fremdwährung


Verkauft wird dagegen in Schweizer Franken.


Damit entstehen Wechselkurseffekte.


Zwischen Bestellung, Rechnungsstellung und Zahlung kann sich der Wechselkurs verändern.


Das kann Auswirkungen auf:


  • Einkaufskosten

  • Marge

  • offene Lieferantenrechnungen

  • Bankzahlungen

  • Jahresabschluss

haben.


Gerade bei grösseren Einkaufsvolumen sollte der Einfluss von Fremdwährungen nicht unterschätzt werden.


Verkaufen wir viel – aber zahlen unsere Kunden zu spät?

Auch im Handel ist Liquidität entscheidend.


Ein Unternehmen kann profitabel sein und trotzdem kurzfristig zu wenig Geld auf dem Konto haben.


Warum?


Weil Sie möglicherweise:


  1. die Ware zuerst einkaufen,

  2. Transport und Zoll bezahlen,

  3. die Ware lagern,

  4. an den Kunden liefern

  5. und erst später bezahlt werden.


Zwischen Wareneinkauf und Kundenzahlung können Wochen oder Monate liegen.


Deshalb ist eine aktuelle Debitorenbuchhaltung wichtig.


Sie zeigt:


  • Welche Kundenrechnungen sind offen?

  • Welche Rechnungen sind überfällig?

  • Welche Kunden haben bereits bezahlt?

  • Wie hoch sind die offenen Forderungen insgesamt?


Gerade bei wachsendem Handelsvolumen kann ein professionelles Forderungsmanagement entscheidend für die Liquidität sein.


Lieferanten früher bezahlen oder Zahlungsfrist nutzen?

Auch bei Kreditoren lohnt sich ein genauer Blick.


Vielleicht bietet ein Lieferant Skonto für eine schnelle Zahlung.


Dann stellt sich die Frage:


Lohnt es sich, die Rechnung sofort zu bezahlen?


Oder ist es für die Liquidität besser, die vereinbarte Zahlungsfrist zu nutzen?


Eine aktuelle Buchhaltung hilft dabei, offene Lieferantenrechnungen und verfügbare Liquidität im Blick zu behalten.


Onlinehandel, Marktplätze und Zahlungsanbieter – warum wird die Buchhaltung schnell kompliziert?


Handelsunternehmen verkaufen heute häufig nicht mehr nur über einen einzigen Kanal.


Mögliche Verkaufskanäle sind:


  • eigener Onlineshop

  • Verkaufslokal

  • B2B-Geschäft

  • Online-Marktplätze

  • Social Commerce

  • internationale Plattformen


Hinzu kommen verschiedene Zahlungswege:


  • Kreditkarten

  • Debitkarten

  • TWINT

  • PayPal

  • Banküberweisungen

  • weitere Zahlungsdienstleister


Dabei kann der tatsächlich auf dem Bankkonto eingehende Betrag vom Verkaufsbetrag abweichen, weil beispielsweise Gebühren abgezogen wurden.


Die Buchhaltung sollte deshalb nicht einfach nur den Bankeingang als Umsatz betrachten.


Umsatz, Gebühren und tatsächliche Auszahlung müssen sauber voneinander unterschieden werden.


Retouren und Gutschriften – warum müssen diese sauber verarbeitet werden?


Rücksendungen gehören bei vielen Handelsunternehmen zum Geschäftsalltag.


Ein Kunde sendet Ware zurück, erhält eine Gutschrift oder tauscht ein Produkt um.


Dadurch verändern sich:


  • Umsatz

  • offene Kundenforderungen

  • Lagerbestand

  • gegebenenfalls MWST


Bei vielen Retouren kann die Buchhaltung schnell unübersichtlich werden.


Deshalb sollten Gutschriften und Rücksendungen systematisch verarbeitet werden.


MWST im Warenhandel – was muss ich beachten?

Für Handelsunternehmen spielt die Mehrwertsteuer eine zentrale Rolle.


In der Schweiz beträgt der aktuelle Normalsatz 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 %. Welche Behandlung gilt, hängt von der jeweiligen Ware bzw. Leistung ab. Die obligatorische MWST-Pflicht beginnt grundsätzlich bei Erreichen der gesetzlichen Umsatzgrenze von CHF 100'000 massgebendem Jahresumsatz.


Im Handel können insbesondere relevant sein:


  • Inlandverkäufe

  • verschiedene MWST-Sätze

  • Importe

  • Einfuhrsteuer

  • Exporte

  • Vorsteuer

  • Retouren und Gutschriften

  • Onlinehandel

  • Auslandgeschäfte


Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Sie bei MWST-Fragen und erstellt Ihre MWST-Abrechnungen auf Grundlage Ihrer Buchhaltung.


Stundenabrechnung statt starrer Buchhaltungspauschale

Was kostet die Buchhaltung für ein Handelsunternehmen?


Das hängt vom tatsächlichen Aufwand ab.


Ein Unternehmen mit wenigen Lieferanten und überschaubarem Warenhandel verursacht einen anderen Aufwand als ein Import- und Handelsunternehmen mit hunderten Rechnungen, verschiedenen Währungen, Onlineverkäufen und zahlreichen Zahlungstransaktionen.


Deshalb arbeitet die AbaFin Treuhand AG nicht mit einer starren Buchhaltungspauschale.


Wir verrechnen nach effektivem Zeitaufwand.


Ihre Vorteile


  • Sie bezahlen für die tatsächlich geleistete Arbeit.

  • Keine starre Monatspauschale.

  • Sie bezahlen nicht automatisch für Leistungen, die Sie nicht benötigen.

  • Der Umfang kann flexibel an Ihr Geschäftsvolumen angepasst werden.

  • Effiziente Prozesse können den Buchhaltungsaufwand reduzieren.

  • Sie können einzelne Aufgaben oder Ihre gesamte Buchhaltung auslagern.


Eine Pauschale bietet zwar den Vorteil planbarer monatlicher Kosten.


Sie muss jedoch so kalkuliert werden, dass erwartete Aufwände und Schwankungen berücksichtigt werden.


Bei einer Abrechnung nach effektivem Aufwand gilt dagegen:


Wenn weniger Arbeit notwendig ist, bezahlen Sie entsprechend weniger Aufwand.


Kann Digitalisierung meine Treuhandkosten reduzieren?

Gerade im Warenhandel liegen viele Unterlagen bereits elektronisch vor.


Zum Beispiel:


  • Lieferantenrechnungen

  • Bestellungen

  • Shop-Abrechnungen

  • Zahlungsanbieter-Abrechnungen

  • Bankinformationen

  • Zollunterlagen

  • Kundenrechnungen


Diese Daten müssen nicht zwingend ausgedruckt werden, um anschliessend wieder digital verarbeitet zu werden.


Aber Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein.


Wir schauen gemeinsam:


  • Wie erhalten Sie Ihre Lieferantenrechnungen?

  • Wie verkaufen Sie Ihre Waren?

  • Welche Zahlungssysteme nutzen Sie?

  • Importieren oder exportieren Sie?

  • Arbeiten Sie mit Fremdwährungen?

  • Wie viele Belege entstehen monatlich?

  • Welche Prozesse kosten Sie besonders viel Zeit?


Anschliessend suchen wir nach einem effizienten Ablauf.


Da AbaFin nach effektivem Zeitaufwand abrechnet, können gut organisierte Prozesse auch den Bearbeitungsaufwand reduzieren.


Unser Handelsunternehmen wächst – wann sollten wir die Buchhaltung professionalisieren?


Wachstum ist im Handel oft mit zusätzlichem Kapitalbedarf verbunden.


Mehr Umsatz bedeutet häufig zunächst:


  • mehr Waren einkaufen

  • mehr Lager finanzieren

  • mehr Lieferantenrechnungen

  • mehr offene Kundenforderungen

  • mehr Mitarbeitende

  • mehr Zahlungstransaktionen


Deshalb kann ein Unternehmen stark wachsen und gleichzeitig unter zunehmendem Liquiditätsdruck stehen.


Gerade in einer Wachstumsphase sollte die Buchhaltung deshalb nicht erst Monate später zeigen, was passiert ist.


Aktuelle Zahlen helfen, Wachstum zu steuern.


Wie weiss ich, ob mein Handelsunternehmen wirklich profitabel ist?

Ein guter Umsatz allein reicht nicht.


Interessant sind Fragen wie:


Wie hoch ist meine Bruttomarge?


Wie haben sich meine Einkaufspreise entwickelt?


Welche Produkte verkaufen sich gut?


Welche Produkte bringen tatsächlich Gewinn?


Wie viel Kapital steckt im Warenlager?


Wie hoch sind meine Personalkosten?


Wie viel Geld ist bei Kunden gebunden?


Wie entwickelt sich meine Liquidität?


Eine sauber geführte Buchhaltung liefert die Grundlage für solche Analysen.


Damit wird die Buchhaltung nicht nur für Steuererklärung und Jahresabschluss geführt.


Sie wird zu einem Instrument für die Unternehmensführung.


Lohnt es sich, die Buchhaltung eines Handelsunternehmens auszulagern?


Gerade bei Handelsunternehmen mit vielen Lieferanten- und Kundenbelegen kann die Administration erheblich sein.


Deshalb sollte nicht nur gefragt werden:


„Was kostet mich mein Treuhänder?“


Sondern auch:


„Wie viele Stunden verbringen wir intern mit Belegen, Abstimmungen, MWST und Buchhaltung?“


Diese Zeit könnte möglicherweise besser eingesetzt werden für:


  • Einkauf

  • Verkauf

  • Kunden

  • Lieferanten

  • Sortiment

  • Preisverhandlungen

  • Unternehmensentwicklung


Die Auslagerung der Buchhaltung kann deshalb nicht nur administrativ entlasten.


Sie kann eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung sein.


Buchhaltung komplett auslagern oder nur einzelne Aufgaben?

Bei AbaFin müssen Sie nicht alles abgeben.


Vielleicht möchten Sie:


  • nur die laufende Buchhaltung auslagern

  • Debitoren und Kreditoren abgeben

  • nur die Lohnbuchhaltung übertragen

  • MWST-Abrechnungen erstellen lassen

  • den Jahresabschluss abgeben

  • oder Ihre gesamte Buchhaltung auslagern


Wir besprechen gemeinsam, welche Variante zu Ihrem Handelsunternehmen passt.


Treuhänder für Handelsunternehmen und Warenhandel gesucht?

Sie suchen einen Treuhänder für Ihr Handelsunternehmen oder möchten die Buchhaltung Ihres Warenhandels auslagern?


Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Handelsunternehmen bei:


  • Buchhaltung

  • Verarbeitung vieler Belege

  • Debitoren und Kreditoren

  • Import- und Exportgeschäften

  • Lohnbuchhaltung

  • Lohnabrechnungen

  • Lohnausweisen

  • Sozialversicherungen

  • Quellensteuer

  • MWST-Abrechnungen

  • Jahresabschluss

  • Steuerfragen


Ob Papierbelege, elektronische Rechnungen, Cloud-Buchhaltung oder unsere lokale interne Buchhaltungslösung:


Wir richten die Zusammenarbeit nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens aus.


Sprechen Sie mit uns über Ihre Buchhaltung

Sie müssen Ihre bisherigen Prozesse nicht zuerst komplett verändern.


Sprechen Sie zuerst mit uns.


Zeigen Sie uns, wie Ihr Warenhandel heute funktioniert, wie viele Belege anfallen, ob Sie importieren oder exportieren und welche administrativen Arbeiten Ihnen besonders viel Zeit nehmen.


Gemeinsam prüfen wir, wie die AbaFin Treuhand AG Ihr Handelsunternehmen effizient entlasten kann.


Häufige Fragen zur Buchhaltung für Handelsunternehmen


Kann ich die komplette Buchhaltung meines Handelsunternehmens auslagern?

Ja.


Je nach gewünschtem Leistungsumfang können laufende Finanzbuchhaltung, Debitoren, Kreditoren, Lohnbuchhaltung, MWST-Abrechnungen und Jahresabschluss an einen Treuhänder ausgelagert werden.


Bei AbaFin legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, welche Arbeiten wir übernehmen.


Was kostet die Buchhaltung für ein Handelsunternehmen?

Die Kosten hängen vom tatsächlichen Arbeitsaufwand ab.


Relevant sind beispielsweise:


  • Anzahl Lieferantenrechnungen

  • Anzahl Kundenrechnungen

  • Anzahl Bank- und Zahlungskonten

  • Warenimporte und Exporte

  • Fremdwährungen

  • Onlineverkäufe

  • Anzahl Mitarbeitende

  • MWST

  • gewünschte Dienstleistungen


Die AbaFin Treuhand AG verrechnet nach effektivem Zeitaufwand und nicht nach einer starren Monatspauschale.


Wie wird das Warenlager in der Buchhaltung behandelt?

Der vorhandene Warenbestand wird beim Jahresabschluss berücksichtigt.


Dafür muss bekannt sein, welche Waren am Bilanzstichtag tatsächlich vorhanden sind und welchen Wert diese haben.


Eine regelmässige und nachvollziehbare Inventur ist deshalb für Handelsunternehmen wichtig.


Was passiert mit Ladenhütern und unverkäuflicher Ware?

Wenn Waren nicht mehr zum ursprünglichen Wert verkauft werden können, kann eine Wertkorrektur notwendig werden.


Die konkrete Bewertung hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.


Ein hoher Lagerbestand bedeutet deshalb nicht automatisch einen entsprechend hohen wirtschaftlichen Wert.


Was muss ich beim Import von Waren beachten?

Handelswaren, die in die Schweiz eingeführt werden, müssen grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Zusätzlich können Einfuhrsteuer, Zollbestimmungen, Bewilligungen und Ursprungsregeln relevant sein.


Die dazugehörigen Unterlagen sollten sauber aufbewahrt und mit der Buchhaltung abgestimmt werden.


Muss ich auf exportierte Waren Schweizer MWST verrechnen?

Nachgewiesene Warenexporte können von der Schweizer MWST befreit sein.


Dafür sind die entsprechenden Ausfuhrnachweise wichtig.


Wie buche ich Einkäufe in Euro oder Dollar?

Fremdwährungsrechnungen müssen für die Schweizer Buchhaltung entsprechend umgerechnet werden.


Zwischen Rechnungsdatum und Zahlung können Kursdifferenzen entstehen, die ebenfalls korrekt erfasst werden müssen.


Warum habe ich trotz hohem Warenbestand wenig Liquidität?

Weil Ware Kapital bindet.


Geld, das für den Einkauf von Waren verwendet wurde, steht nicht mehr als liquide Mittel zur Verfügung, solange die Ware nicht verkauft und vom Kunden bezahlt wurde.


Deshalb sollten Lagerbestand und Liquidität gemeinsam betrachtet werden.


Warum entspricht die Auszahlung meines Onlineshops nicht meinem Umsatz?

Zahlungsanbieter oder Verkaufsplattformen ziehen häufig Gebühren oder andere Beträge ab, bevor das Geld auf Ihrem Bankkonto eingeht.


Deshalb sollte nicht einfach der Bankeingang als Umsatz verbucht werden.


Umsatz, Gebühren und tatsächliche Auszahlung müssen korrekt aufgeteilt werden.


Kann ich Papierbelege weiterhin bei AbaFin abgeben?

Ja.


Physische Belege sind bei AbaFin weiterhin willkommen.


Elektronische Unterlagen können genauso digital verarbeitet werden.


Auch eine Kombination ist möglich.


Brauche ich eine Cloud-Buchhaltung?

Nein.


Eine Cloud-Buchhaltung ist keine Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit AbaFin.


Je nach Bedarf können wir mit einer Cloud-Buchhaltungssoftware oder unserer lokalen internen Buchhaltungslösung arbeiten.


Wann lohnt sich ein Treuhänder für ein Handelsunternehmen?

Besonders interessant kann die Auslagerung sein, wenn:


  • viele Lieferanten- und Kundenbelege anfallen

  • Waren importiert oder exportiert werden

  • Fremdwährungen genutzt werden

  • ein grosses Warenlager besteht

  • mehrere Verkaufskanäle vorhanden sind

  • Onlinehandel betrieben wird

  • Mitarbeitende beschäftigt werden

  • regelmässig MWST-Abrechnungen erstellt werden

  • die Administration immer mehr Zeit beansprucht


Dann sollte nicht nur gefragt werden:


„Was kostet mich mein Treuhänder?“


Sondern auch:


„Wie viel ist die Zeit wert, die wir mit Administration verbringen?“


Wie finde ich den passenden Treuhänder für meinen Warenhandel?

Ein Treuhänder für ein Handelsunternehmen sollte nicht nur Rechnungen verbuchen.


Er sollte verstehen, dass Warenhandel von Einkauf, Verkauf, Lagerbeständen, Margen, Kundenforderungen, Lieferanten, Importen, Exporten und Liquidität geprägt ist.


Ebenso wichtig ist eine flexible Zusammenarbeit.


Sprechen Sie mit uns. AbaFin zeigt Ihnen, welche Lösung zu Ihrem Handelsunternehmen und Ihren Geschäftsabläufen passt.


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