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Buchhaltung für Landwirte und selbständig Erwerbende im Agrarbereich – flexibel und effizient

vor 13 Minuten
10 Min. Lesezeit

Ihr Treuhänder für Landwirtschaft und Agrarbetriebe


Landwirtschaft bedeutet heute weit mehr als Felder bewirtschaften, Tiere halten oder Lebensmittel produzieren.


Wer einen Landwirtschaftsbetrieb selbständig führt, ist gleichzeitig Unternehmer.


Frau vor einem Rapsölfeld


Maschinen und Betriebsmittel einkaufen, Rechnungen bezahlen, Investitionen planen, Mitarbeitende organisieren, Produkte verkaufen und gleichzeitig den Überblick über Steuern, Sozialversicherungen, MWST und Jahresabschluss behalten – die Administration gehört auch in der Landwirtschaft zum Betriebsalltag.


Dazu kommt eine Besonderheit:


Einnahmen und Ausgaben verteilen sich bei einem Landwirtschaftsbetrieb häufig nicht gleichmässig über das Jahr.


Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Landwirte, selbständig Erwerbende und Unternehmen aus dem Agrarbereich dabei, ihre Buchhaltung effizient auszulagern.


Dabei gilt:


Nicht Ihr Landwirtschaftsbetrieb muss sich an unsere Buchhaltung anpassen. Wir richten die Zusammenarbeit nach den Bedürfnissen Ihres Betriebs aus.


Viele Lieferanten, Einkäufe und Belege? Genau hier können wir Sie entlasten.

Auch in einem Landwirtschaftsbetrieb entstehen schnell grosse Mengen an Belegen.


Je nach Betriebszweig beispielsweise für:


  • Futtermittel

  • Saatgut

  • Dünger

  • Pflanzenschutz

  • Tierarzt

  • Tierzukäufe

  • Maschinen und Geräte

  • Ersatzteile

  • Reparaturen

  • Treibstoff

  • Fahrzeuge

  • Versicherungen

  • Strom und Energie

  • Gebäudeunterhalt

  • Lohnarbeiten

  • Verpackungsmaterial

  • Hofladen und Direktvermarktung

  • Löhne und Personalkosten


Dazu kommen Einnahmen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Dienstleistungen, Direktvermarktung und weitere Zahlungseingänge.


Aus vielen einzelnen Geschäftsvorgängen entsteht eine umfangreiche Buchhaltung.


Genau diese Arbeit können Sie an uns abgeben.


Die AbaFin Treuhand AG übernimmt die Verarbeitung Ihrer Unterlagen und sorgt dafür, dass Ihre Buchhaltung strukturiert und nachvollziehbar geführt wird.


Sie kümmern sich um Ihren Betrieb. Wir kümmern uns um Ihre Zahlen.


Papierbelege oder digitale Buchhaltung? Bei AbaFin ist beides möglich.

Die Digitalisierung macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt.


Rechnungen für Maschinen, Futtermittel oder Betriebsmittel werden zunehmend elektronisch zugestellt. Bankunterlagen und Abrechnungen liegen digital vor.


Gleichzeitig gehört der klassische Papierbeleg auf vielen Betrieben weiterhin zum Alltag.


Bei AbaFin ist beides möglich.


Physische Belege sind weiterhin willkommen.


Elektronische Rechnungen und Belege können ebenso digital verarbeitet werden.


Je nach Kundenbedürfnis können wir mit einer Cloud-Buchhaltungssoftware arbeiten oder elektronische Unterlagen über unsere lokale interne Buchhaltungslösung verarbeiten.


Auch eine Kombination aus Papier und digitalen Unterlagen ist möglich.


Sie müssen Ihren Landwirtschaftsbetrieb also nicht zuerst vollständig digitalisieren.


Sprechen Sie mit uns über Ihre heutigen Abläufe. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrem Betrieb passt.


Welche Buchhaltungsarbeiten kann ein Landwirt auslagern?

Sie müssen nicht zwingend Ihre gesamte Administration abgeben.


Die AbaFin Treuhand AG kann Sie je nach Bedarf unter anderem unterstützen bei:


  • laufender Finanzbuchhaltung

  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

  • Verarbeitung grosser Belegmengen

  • Abstimmung von Bankkonten

  • Lohnbuchhaltung

  • Lohnabrechnungen

  • Lohnausweisen

  • Sozialversicherungsabrechnungen

  • Quellensteuer

  • MWST-Abrechnungen

  • Jahresabschluss

  • Steuererklärungen und Steuerfragen


Gemeinsam bestimmen wir, welche Arbeiten Sie weiterhin selbst erledigen und welche Aufgaben AbaFin übernimmt.


Warum schwankt mein Einkommen als Landwirt so stark?

Landwirtschaft ist stark von äusseren Faktoren abhängig.


Ernteerträge, Marktpreise, Wetter, Tiergesundheit, Energiepreise und Kosten für Betriebsmittel können sich von Jahr zu Jahr verändern.


Gleichzeitig fallen viele Kosten bereits an, bevor die entsprechenden Einnahmen erzielt werden.


Saatgut, Futtermittel, Dünger, Maschinenkosten oder Lohnarbeiten müssen bezahlt werden – die Einnahmen folgen teilweise erst Monate später.


Deshalb ist für Landwirte nicht nur der Jahresgewinn wichtig.


Ebenso wichtig ist die Frage, wann Geld tatsächlich auf dem Konto verfügbar ist.


Eine aktuelle Buchhaltung hilft, Einnahmen und Ausgaben besser im Blick zu behalten.


Mein Hof besitzt viele Werte – warum habe ich trotzdem wenig Geld auf dem Konto?

Ein Landwirtschaftsbetrieb kann über erhebliche Vermögenswerte verfügen:


  • Maschinen

  • Fahrzeuge

  • Tiere

  • Vorräte

  • Einrichtungen

  • Gebäude

  • weitere betriebliche Anlagen


Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch genügend liquide Mittel vorhanden sind.


Vermögen und Liquidität sind zwei verschiedene Dinge.


Ein neuer Traktor kann einen erheblichen Wert darstellen – gleichzeitig muss die Rechnung oder Finanzierung bezahlt werden.


Deshalb lohnt es sich gerade bei kapitalintensiven Landwirtschaftsbetrieben, neben Gewinn und Vermögen auch die Liquidität im Auge zu behalten.


Neuer Traktor oder neue Maschine – kaufen, leasen oder finanzieren?

Investitionen gehören zu vielen Agrarbetrieben.


Ein neuer Traktor, eine Melkanlage, ein landwirtschaftliches Fahrzeug oder eine andere grössere Maschine kann schnell einen erheblichen Betrag kosten.


Vor einer solchen Investition stellen sich wichtige Fragen:


Kann mein Betrieb die Investition finanzieren?

Wie wirkt sich der Kauf auf meine Liquidität aus?

Kaufen oder leasen?

Wie wird die Maschine in der Buchhaltung erfasst?

Über welchen Zeitraum wird sie abgeschrieben?


Eine grössere Investition sollte deshalb nicht nur technisch, sondern auch finanziell betrachtet werden.


Eine aktuelle Buchhaltung liefert dafür eine wichtige Entscheidungsgrundlage.


Maschine gekauft – kann ich den gesamten Betrag sofort als Aufwand verbuchen?

Nicht jede Anschaffung wird sofort vollständig als Aufwand erfasst.


Grössere Maschinen, Fahrzeuge oder Einrichtungen stellen in der Regel Investitionen dar und werden entsprechend bilanziert und über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.


Damit beeinflussen Investitionen nicht nur die Liquidität, sondern auch Bilanz und Jahresergebnis.


Gerade bei Landwirtschaftsbetrieben mit regelmässigen grösseren Anschaffungen ist eine saubere Anlagenbuchhaltung deshalb wichtig.


Direktzahlungen erhalten – wie werden diese in der Buchhaltung behandelt?

Direktzahlungen können für Landwirtschaftsbetriebe einen wichtigen Bestandteil der Einnahmen darstellen.


Auch diese Zahlungen müssen in der Buchhaltung korrekt erfasst werden.


Dabei sollte nachvollziehbar sein, welche Einnahmen aus dem eigentlichen Verkauf von Produkten stammen und welche aus anderen Quellen.


Eine strukturierte Buchhaltung hilft Ihnen dabei, die verschiedenen Einnahmequellen Ihres Betriebs besser zu verstehen.


Milchwirtschaft, Ackerbau, Tierhaltung und Direktvermarktung – welcher Bereich verdient eigentlich Geld?

Viele Landwirtschaftsbetriebe haben mehrere Betriebszweige.


Beispielsweise:


  • Milchwirtschaft

  • Viehhaltung

  • Ackerbau

  • Gemüsebau

  • Obstbau

  • Weinbau

  • Direktvermarktung

  • Lohnarbeiten

  • weitere landwirtschaftliche Dienstleistungen


Dann kann eine interessante unternehmerische Frage entstehen:


Welcher Betriebszweig trägt tatsächlich wie viel zum wirtschaftlichen Ergebnis bei?


Je nach Organisation und vorhandenen Daten können entsprechende Auswertungen helfen, Einnahmen und Kosten besser zu verstehen.


Damit wird die Buchhaltung nicht nur für die Steuererklärung geführt.


Sie kann zur Grundlage für betriebliche Entscheidungen werden.


Hofladen und Direktvermarktung – was bedeutet das für meine Buchhaltung?

Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe verkaufen Produkte direkt an Konsumenten.


Zum Beispiel über:


  • Hofladen

  • Marktstand

  • Selbstbedienungsladen

  • Onlineshop

  • Automaten

  • Wochenmarkt

  • Direktlieferungen


Dadurch entstehen zusätzliche Geschäftsvorgänge.


Neben klassischen Bankzahlungen können Bargeld, TWINT, Kartenzahlungen oder Online-Zahlungen hinzukommen.


Gerade wenn verschiedene Verkaufskanäle genutzt werden, sollten die Einnahmen sauber und nachvollziehbar erfasst werden.


TWINT, Bargeld und Selbstbedienungskasse – wie behalte ich den Überblick?

Ein Hofladen funktioniert buchhalterisch anders als der Verkauf an einen einzigen Grossabnehmer.


Viele kleine Zahlungen können über unterschiedliche Kanäle eingehen.


Entscheidend ist, dass:


  • Barumsätze

  • TWINT-Zahlungen

  • Kartenzahlungen

  • Bankeingänge

  • Online-Zahlungen

nachvollziehbar erfasst und abgestimmt werden.


Je mehr Direktvermarktung ein Betrieb betreibt, desto wichtiger wird eine gut organisierte Buchhaltung.


MWST in der Landwirtschaft – gelten für Landwirte besondere Regeln?

Ja, die Schweizer Mehrwertsteuer kennt für die Landwirtschaft besondere Regelungen.


Deshalb sollte nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass jeder Umsatz eines Landwirtschaftsbetriebs gleich behandelt wird.


Relevant können beispielsweise sein:


  • eigene landwirtschaftliche Erzeugnisse

  • zugekaufte Produkte

  • Direktvermarktung

  • Dienstleistungen für Dritte

  • Lohnarbeiten

  • weitere nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten


Gerade wenn ein Betrieb neben der klassischen Landwirtschaft zusätzliche Leistungen oder Produkte anbietet, sollte die konkrete MWST-Situation geprüft werden.


Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Sie bei MWST-Fragen und bei erforderlichen MWST-Abrechnungen.


Lohnarbeiten für andere Landwirte – gehört das noch zu meinem normalen Betrieb?

Viele Landwirtschaftsbetriebe nutzen ihre Maschinen nicht ausschliesslich für den eigenen Hof.


Vielleicht führen Sie mit Ihrem Traktor, Mähdrescher oder anderen Maschinen auch Arbeiten für Dritte aus.


Damit entstehen zusätzliche Einnahmen.


Für die Buchhaltung ist es sinnvoll, solche Leistungen nachvollziehbar zu erfassen.


Je stärker sich zusätzliche Dienstleistungen entwickeln, desto wichtiger wird die Frage:


Wie viel verdiene ich eigentlich mit diesem Geschäftsbereich?


Lohnbuchhaltung für Landwirtschaftsbetriebe

Auch Landwirtschaftsbetriebe beschäftigen Mitarbeitende.


Je nach Betrieb beispielsweise:


  • festangestellte Mitarbeitende

  • Teilzeitmitarbeitende

  • Saisonarbeitskräfte

  • Aushilfen

  • Mitarbeitende im Stundenlohn

  • Lernende


Gerade bei saisonalen Arbeitskräften können Ein- und Austritte sowie unterschiedliche Einsatzzeiten zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen.


Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Sie bei der Lohnbuchhaltung und kann je nach vereinbartem Leistungsumfang unter anderem übernehmen:


  • monatliche Lohnabrechnungen

  • Lohnausweise

  • Sozialversicherungsabrechnungen

  • Quellensteuer

  • Jahresmeldungen

  • Ein- und Austritte


So bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihren Landwirtschaftsbetrieb.


Privat oder geschäftlich – wo liegt bei einem Landwirtschaftsbetrieb die Grenze?

Diese Frage kann bei selbständig erwerbenden Landwirten besonders wichtig sein.


Wohnort und Arbeitsort liegen häufig direkt nebeneinander oder sogar auf demselben Grundstück.


Auch Fahrzeuge, Gebäude, Energie, Telefon oder andere Kosten können teilweise private und teilweise betriebliche Komponenten haben.


Deshalb sollte nachvollziehbar abgegrenzt werden, welche Aufwendungen zum Geschäft gehören und welche privat sind.


Eine sauber geführte Buchhaltung schafft hier Klarheit und erleichtert später auch die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung.


Stundenabrechnung statt starrer Buchhaltungspauschale

Was kostet die Buchhaltung für einen Landwirtschaftsbetrieb?


Das hängt vom tatsächlichen Aufwand ab.


Ein kleiner Betrieb mit überschaubaren Geschäftsvorgängen verursacht einen anderen Aufwand als ein grösserer Landwirtschaftsbetrieb mit Mitarbeitenden, Maschinenpark, Direktvermarktung, Hofladen und verschiedenen Betriebszweigen.


Deshalb arbeitet die AbaFin Treuhand AG nicht mit einer starren Buchhaltungspauschale.


Wir verrechnen nach effektivem Zeitaufwand.


Ihre Vorteile


  • Sie bezahlen für die tatsächlich geleistete Arbeit.

  • Keine starre Monatspauschale.

  • Sie bezahlen nicht automatisch für Leistungen, die Sie nicht benötigen.

  • Der Leistungsumfang kann flexibel angepasst werden.

  • Effiziente Prozesse können den benötigten Aufwand reduzieren.

  • Sie können einzelne Aufgaben oder die gesamte Buchhaltung auslagern.


Eine Pauschale bietet zwar den Vorteil planbarer Kosten.


Sie muss jedoch so kalkuliert werden, dass der erwartete Arbeitsaufwand und mögliche Schwankungen berücksichtigt werden.


Gerade bei einem saisonalen Landwirtschaftsbetrieb kann die Abrechnung nach effektivem Aufwand interessant sein.


Wenn weniger Buchhaltungsarbeit anfällt, bezahlen Sie bei AbaFin nicht automatisch dieselbe fixe Monatspauschale.


Kann Digitalisierung meine Buchhaltungskosten reduzieren?

Effiziente Prozesse können Bearbeitungszeit sparen.


Wenn eine Rechnung für Futtermittel, Maschinen oder Betriebsmaterial bereits elektronisch vorliegt, kann es sinnvoll sein, sie auch elektronisch weiterzuverarbeiten.

Aber Digitalisierung muss zum Betrieb passen.

Wir schauen gemeinsam:

  • Welche Unterlagen erhalten Sie elektronisch?

  • Welche Belege entstehen auf Papier?

  • Wie viele Lieferanten haben Sie?

  • Betreiben Sie einen Hofladen?

  • Nutzen Sie TWINT oder Kartenzahlungen?

  • Beschäftigen Sie Mitarbeitende?

  • Welche administrativen Arbeiten kosten Sie heute besonders viel Zeit?


Anschliessend suchen wir nach einem effizienten Ablauf.


Da AbaFin nach effektivem Zeitaufwand abrechnet, können gut organisierte Prozesse auch den Buchhaltungsaufwand reduzieren.


Muss ich meine Belege zuerst perfekt sortieren?

Sprechen Sie zuerst mit uns.


Vielleicht investieren Sie heute jeden Monat mehrere Stunden in das Sortieren, Ablegen oder Ausdrucken Ihrer Unterlagen, obwohl sich der Prozess einfacher gestalten liesse.


Unser Ziel ist nicht, Ihnen zusätzliche administrative Arbeit zu geben.


Unser Ziel ist, Ihnen Arbeit abzunehmen.


Deshalb schauen wir gemeinsam, wie Ihre Unterlagen möglichst effizient an AbaFin übergeben werden können.


Wie weiss ich, ob mein Landwirtschaftsbetrieb wirtschaftlich gesund ist?

Eine Buchhaltung sollte nicht nur einmal jährlich für die Steuererklärung hervorgeholt werden.


Aktuelle Zahlen können Antworten auf wichtige Fragen geben:


Wie entwickelt sich mein Betriebsergebnis?


Wie hoch sind meine Maschinenkosten?


Wie entwickeln sich Futtermittel- oder Materialkosten?


Wie viel Liquidität steht zur Verfügung?


Kann ich mir eine grössere Investition leisten?


Welcher Betriebszweig entwickelt sich besonders gut?


Wie stark ist mein Betrieb fremdfinanziert?


Wie hat sich mein Ergebnis gegenüber dem Vorjahr verändert?


Gerade bei einem kapitalintensiven Betrieb können solche Informationen für Investitionsentscheidungen wichtig sein.


Lohnt es sich für einen Landwirt, die Buchhaltung auszulagern?

Die entscheidende Frage lautet nicht nur:


„Was kostet mich mein Treuhänder?“


Sondern auch:


„Wie viel Zeit verbringe ich selbst mit Belegen, Löhnen, MWST und Buchhaltung?“


Gerade während arbeitsintensiver Phasen ist Zeit ein knappes Gut.


Eine Stunde am Schreibtisch ist eine Stunde, die nicht für Tiere, Felder, Kunden, Mitarbeitende oder die Führung des Betriebs zur Verfügung steht.


Die Auslagerung der Buchhaltung kann deshalb nicht nur administrative Entlastung bringen.


Sie kann auch eine unternehmerische Entscheidung sein.


Buchhaltung komplett auslagern oder nur einzelne Arbeiten?

Bei AbaFin müssen Sie nicht alles abgeben.


Vielleicht möchten Sie:


  • nur die Lohnbuchhaltung auslagern

  • MWST-Abrechnungen durch uns erstellen lassen

  • den Jahresabschluss abgeben

  • Ihre Steuererklärung erstellen lassen

  • die laufende Finanzbuchhaltung übertragen

  • oder Ihre gesamte Buchhaltung auslagern


Wir besprechen gemeinsam, welche Lösung zu Ihrem Landwirtschaftsbetrieb passt.


Treuhänder für Landwirte und Agrarbetriebe gesucht?

Sie suchen einen Treuhänder für Ihren Landwirtschaftsbetrieb oder sind selbständig im Agrarbereich tätig?


Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Landwirte und Agrarbetriebe bei:


  • Buchhaltung

  • Verarbeitung vieler Belege

  • Debitoren und Kreditoren

  • Lohnbuchhaltung

  • Lohnabrechnungen

  • Lohnausweisen

  • Sozialversicherungen

  • Quellensteuer

  • MWST-Abrechnungen

  • Jahresabschluss

  • Steuererklärungen und Steuerfragen


Ob Papierbelege, elektronische Rechnungen, Cloud-Buchhaltung oder unsere lokale interne Buchhaltungslösung:


Wir richten die Zusammenarbeit nach den Bedürfnissen Ihres Betriebs aus.


Sprechen Sie mit uns über Ihre Buchhaltung

Sie müssen Ihren Landwirtschaftsbetrieb nicht zuerst digitalisieren oder Ihre bisherigen Abläufe vollständig verändern.


Sprechen Sie zuerst mit uns.


Zeigen Sie uns, wie Ihr Betrieb heute organisiert ist, welche Betriebszweige Sie führen, wie viele Belege anfallen und welche administrativen Arbeiten Ihnen besonders viel Zeit nehmen.


Gemeinsam prüfen wir, wie die AbaFin Treuhand AG Sie effizient entlasten kann.


Häufige Fragen zur Buchhaltung für Landwirte


Kann ich als Landwirt meine komplette Buchhaltung auslagern?

Ja.


Je nach gewünschtem Umfang können beispielsweise laufende Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, MWST-Abrechnungen, Jahresabschluss und Steuererklärung an einen Treuhänder ausgelagert werden.


Bei AbaFin bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Arbeiten wir übernehmen.


Was kostet die Buchhaltung für einen Landwirtschaftsbetrieb?

Die Kosten hängen vom tatsächlichen Arbeitsaufwand ab.


Relevant sind beispielsweise:


  • Anzahl Belege

  • Grösse und Struktur des Betriebs

  • Anzahl Mitarbeitende

  • verschiedene Betriebszweige

  • Direktvermarktung oder Hofladen

  • Umfang der Lohnbuchhaltung

  • MWST

  • gewünschte Dienstleistungen


Die AbaFin Treuhand AG verrechnet nach effektivem Zeitaufwand und nicht nach einer starren Monatspauschale.


Kann ich Papierbelege weiterhin abgeben?

Ja.


Physische Belege sind bei AbaFin weiterhin willkommen.


Elektronische Rechnungen und andere digitale Unterlagen können ebenfalls elektronisch verarbeitet werden.

Auch eine Kombination ist möglich.


Brauche ich als Landwirt eine Cloud-Buchhaltung?

Nein.


Eine Cloud-Buchhaltung ist keine Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit AbaFin.


Je nach Bedarf können wir mit einer Cloud-Buchhaltungssoftware oder unserer lokalen internen Buchhaltungslösung arbeiten.


Muss ein Landwirt MWST abrechnen?

Für Landwirtschaftsbetriebe gelten in der Schweizer MWST besondere Bestimmungen. Deshalb lässt sich diese Frage nicht allein anhand des Berufs „Landwirt“ beantworten.


Entscheidend sind die konkreten Tätigkeiten, Produkte und zusätzlichen Dienstleistungen des Betriebs.


Gerade bei Direktvermarktung, zugekauften Produkten oder Dienstleistungen für Dritte sollte die Situation individuell geprüft werden.


Wie werden Direktzahlungen verbucht?

Direktzahlungen gehören zu den Einnahmen, die in einer landwirtschaftlichen Buchhaltung korrekt und nachvollziehbar erfasst werden müssen.


Eine klare Gliederung hilft zudem dabei, Direktzahlungen von anderen Einnahmequellen des Betriebs zu unterscheiden.


Kann ich sehen, welcher Betriebszweig am meisten verdient?

Je nach Aufbau der Buchhaltung und verfügbaren Daten können einzelne Betriebszweige getrennt ausgewertet werden.


Das kann beispielsweise helfen, Milchwirtschaft, Tierhaltung, Pflanzenbau, Direktvermarktung oder Lohnarbeiten wirtschaftlich besser miteinander zu vergleichen.


Wie werden ein neuer Traktor oder andere Maschinen verbucht?

Grössere Maschinen und Fahrzeuge werden in der Regel nicht einfach vollständig als laufender Aufwand behandelt.


Sie können als Investitionen in der Bilanz erfasst und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.


Die konkrete Behandlung hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.


Was muss ich bei einem Hofladen beachten?

Ein Hofladen bringt zusätzliche Geschäftsvorgänge in die Buchhaltung.


Bargeld, TWINT, Kartenzahlungen und gegebenenfalls Online-Verkäufe sollten nachvollziehbar erfasst und mit den entsprechenden Zahlungseingängen abgestimmt werden.


Auch die MWST-Situation sollte bei verschiedenen Produkten und Tätigkeiten geprüft werden.


Kann ich nur meine Lohnbuchhaltung auslagern?

Ja.


Sie müssen nicht die gesamte Buchhaltung an AbaFin übertragen.


Je nach Vereinbarung können wir beispielsweise nur Lohnabrechnungen, Lohnausweise und weitere Arbeiten der Lohnadministration übernehmen.


Wann lohnt sich ein Treuhänder für einen Landwirtschaftsbetrieb?

Besonders interessant kann die Auslagerung sein, wenn:


  • viele Belege und Lieferantenrechnungen anfallen

  • mehrere Betriebszweige bestehen

  • Mitarbeitende oder Saisonarbeitskräfte beschäftigt werden

  • Direktvermarktung betrieben wird

  • grössere Investitionen anstehen

  • MWST-Fragen entstehen

  • die Administration abends oder am Wochenende erledigt werden muss


Dann sollte nicht nur gefragt werden:


„Was kostet mich mein Treuhänder?“


Sondern auch:


„Wie viel ist meine eigene Zeit wert?“


Wie finde ich den passenden Treuhänder für meinen Landwirtschaftsbetrieb?

Ein Treuhänder sollte nicht nur Ihre Belege verbuchen.


Er sollte verstehen, dass Landwirtschaftsbetriebe saisonale Einnahmen und Ausgaben, hohe Investitionen, unterschiedliche Betriebszweige und besondere steuerliche Fragestellungen haben können.


Ebenso wichtig ist eine flexible Zusammenarbeit.


Sprechen Sie mit uns. AbaFin zeigt Ihnen, welche Lösung zu Ihrem Landwirtschafts- oder Agrarbetrieb passt.


📞 +41 (0)41 711 99 57 🌐 www.abafin-treuhand.ch

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