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Wie läuft eine Liquidation ab, wenn die Liquidation bereits im Handelsregister eingetragen ist?

  • 13. März
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. März

Wenn eine Gesellschaft in der Schweiz in Liquidation tritt und dies im Handelsregister eingetragen wird, beginnt ein klar geregelter rechtlicher Ablauf. Viele Unternehmer sind unsicher, welche Schritte danach folgen, welche Fristen gelten und wann eine Gesellschaft endgültig gelöscht werden kann.


Dieser Beitrag erklärt schrittweise den Ablauf einer Liquidation nach Eintrag im Handelsregister, welche Unterlagen benötigt werden und welche Fristen beachtet werden müssen.


Drei Männer und zwei Frauen sitzen vor Computer uns sprechen miteinander

1. Eintragung der Liquidation im Handelsregister

Die Liquidation beginnt mit dem Liquidationsbeschluss der Gesellschafter oder Aktionäre. Dieser Beschluss wird beim Handelsregister angemeldet und veröffentlicht.


Mit der Eintragung erhält die Firma den Zusatz:


„in Liquidation“


Gleichzeitig werden die Liquidatoren im Handelsregister eingetragen. Sie übernehmen die Aufgabe, die Gesellschaft geordnet abzuwickeln.


2. Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz

Nach Beginn der Liquidation wird eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellt.


Diese zeigt:


  • sämtliche Vermögenswerte

  • sämtliche Verbindlichkeiten

  • das noch vorhandene Eigenkapital


Die Bilanz dient als Grundlage für die gesamte Liquidationsabwicklung.


3. Begleichung aller Schulden und Verpflichtungen

Während der Liquidation müssen zunächst sämtliche offenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft bezahlt werden.


Dazu gehören unter anderem:


  • Lieferantenrechnungen

  • Sozialversicherungen

  • offene Darlehen

  • Steuern


Ziel der Liquidation ist es, dass am Ende keine Schulden mehr bestehen.


4. Einhaltung der gesetzlichen Sperrfrist

Nach Schweizer Recht gilt grundsätzlich eine Sperrfrist von zwölf Monaten nach Veröffentlichung des Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).


Diese Frist dient dem Schutz der Gläubiger. Während dieser Zeit können noch Forderungen gegen die Gesellschaft angemeldet werden.


Es gibt jedoch zwei mögliche Vorgehensweisen:


Variante 1 – Frühere Löschung (mit Revisionsbericht)


Soll die Gesellschaft vor Ablauf der 12-Monatsfrist gelöscht werden, muss nachgewiesen werden, dass keine Schulden mehr bestehen.


Dafür ist ein Bericht eines zugelassenen Revisionsexperten erforderlich. Dieser bestätigt:


  • sämtliche Verbindlichkeiten sind bezahlt

  • es bestehen keine offenen Forderungen


Die Kosten für einen solchen Bericht liegen in der Praxis häufig bei rund CHF 1’500.


Variante 2 – Löschung nach Ablauf der Frist


Wenn die Gesellschaft die gesetzliche Frist von zwölf Monaten abwartet, wird kein Revisionsbericht benötigt.

Diese Variante ist häufig administrativ einfacher.


5. Erstellung der Liquidationsschlussbilanz

Unabhängig von der gewählten Variante muss eine Liquidationsschlussbilanz erstellt werden.


Diese zeigt:


  • dass alle Vermögenswerte verwertet wurden

  • dass keine Verbindlichkeiten mehr bestehen

  • welches Restvermögen allenfalls verteilt wird


Die Schlussbilanz ist ein zentrales Dokument für die endgültige Löschung der Gesellschaft.


6. Steuerliche Pflichten während der Liquidation

Während der Liquidation bestehen weiterhin steuerliche Verpflichtungen.


In der Regel müssen folgende Steuererklärungen eingereicht werden:


  • Steuererklärung für das Jahr des Liquidationsbeginns

  • Steuererklärung für das Folgejahr bis zur Löschung


Die entsprechenden Steuern müssen vollständig bezahlt sein, bevor eine Löschung erfolgen kann.


7. Antrag auf Löschung im Handelsregister

Nach Abschluss der Liquidation wird beim Handelsregisteramt ein Löschungsantrag gestellt.


Das Handelsregister prüft dabei insbesondere, ob die steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind.


Dazu wird die Zustimmung eingeholt von:


  • der kantonalen Steuerverwaltung

  • der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)


8. Prüfung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung

Die ESTV sendet in der Regel einen Fragebogen zur Liquidation zu.


Dieser muss zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:


  • die letzten drei Jahresrechnungen

  • die Liquidationsschlussbilanz


Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann die Löschung im Handelsregister erfolgen.


9. Weitere praktische Schritte vor der Löschung

Vor der endgültigen Löschung der Gesellschaft müssen noch einige administrative Punkte erledigt werden:


  • Saldierung des Bankkontos

  • Übertragung oder Verwertung immaterieller Vermögenswerte (z. B. Marken, Domains oder Software)

  • Abschluss sämtlicher Verträge


Erst wenn alle Vermögenswerte abgewickelt sind, kann die Gesellschaft vollständig gelöscht werden.


10. Löschung der Gesellschaft im Handelsregister

Nach Abschluss aller Prüfungen erfolgt die endgültige Löschung im Handelsregister.


Mit diesem Schritt:


  • endet die rechtliche Existenz der Gesellschaft

  • sind die Liquidationsarbeiten abgeschlossen


Fazit

Die Liquidation einer Gesellschaft in der Schweiz folgt einem klar geregelten Ablauf. Nach dem Eintrag der Liquidation im Handelsregister stehen insbesondere folgende Schritte im Mittelpunkt:


  1. Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz

  2. Begleichung aller Schulden

  3. Einhaltung der gesetzlichen Sperrfrist oder Revisionsbestätigung

  4. Erstellung der Liquidationsschlussbilanz

  5. Einreichung der Steuererklärungen

  6. Löschungsantrag beim Handelsregister

  7. Zustimmung der Steuerbehörden

  8. endgültige Löschung der Gesellschaft


Wer die gesetzlichen Fristen und administrativen Anforderungen frühzeitig berücksichtigt, kann den Liquidationsprozess strukturiert und effizient abschliessen.


Unterstützung bei der Liquidation von Gesellschaften

Die Liquidation einer Gesellschaft erfordert neben den rechtlichen Schritten auch eine sorgfältige Koordination von Buchhaltung, Steuererklärungen, Schlussbilanz und Handelsregisterverfahren. Insbesondere die Abstimmung mit kantonalen Steuerverwaltungen, der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie die Erstellung der erforderlichen Liquidationsbilanzen kann administrativ aufwendig sein.


Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Unternehmen und Gesellschafter bei der strukturierten Durchführung einer Liquidation, unter anderem bei:


  • Vorbereitung und Durchführung des Liquidationsbeschlusses

  • Erstellung der Liquidationseröffnungs- und Liquidationsschlussbilanz

  • Führung der Liquidationsbuchhaltung

  • Einreichung der Steuererklärungen während der Liquidationsphase

  • Koordination mit Revisionsexperten, Steuerbehörden und Handelsregister

  • Vorbereitung und Einreichung des Löschungsantrags im Handelsregister


Eine frühzeitige Planung hilft, den Liquidationsprozess effizient abzuschliessen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Weitere Informationen zur Begleitung von Liquidationen sind direkt über die AbaFin Treuhand AG erhältlich.


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