Unternehmensliquidation in der Schweiz: Die GmbH oder AG richtig auflösen – ein Leitfaden
- AbaFin Treuhand AG
- 20. Sep.
- 3 Min. Lesezeit
Die Auflösung und Liquidation einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder AG ist ein rechtlich und steuerlich anspruchsvoller Prozess. Ob freiwillig, wegen Geschäftsaufgabe oder Reorganisation – die korrekte Durchführung ist entscheidend, um Risiken zu vermeiden und rechtliche Vorschriften einzuhalten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Liquidation einer GmbH oder AG in der Schweiz abläuft, welche Schritte zu beachten sind und warum die Begleitung durch einen erfahrenen Treuhänder wie die AbaFin Treuhand AG empfehlenswert ist.
Was bedeutet Liquidation?
Die Liquidation ist die geordnete Auflösung eines Unternehmens mit dem Ziel, alle Aktiven zu veräussern, Schulden zu begleichen und allfällige verbleibende Mittel an die Gesellschafter auszuschütten. Die Liquidation kann:
freiwillig (z. B. bei Geschäftsaufgabe)
gerichtlich (z. B. bei Konkurs)
oder statutarisch (z. B. zeitlich befristete AG)
erfolgen.
🔍 Voraussetzungen und häufige Gründe für die Liquidation
Geschäftsmodell nicht mehr tragfähig
Unternehmensnachfolge nicht gesichert
Fusion mit anderer Gesellschaft
Strategische Neuausrichtung (z. B. Sitzverlegung ins Ausland)
🧾 Schritt-für-Schritt: Der Ablauf der Liquidation (GmbH/AG)
1. Beschluss zur Auflösung
Der erste Schritt ist der formelle Beschluss der Generalversammlung zur Auflösung der AG oder GmbH.
Für die Auflösung ist ein qualifiziertes Mehr erforderlich (mind. ⅔ der Stimmen & absolute Mehrheit der Aktienanteile).
Gleichzeitig wird ein oder mehrere Liquidatoren bestimmt.
➡️ Tipp: Häufig übernehmen Treuhänder oder Geschäftsführer diese Rolle.
2. Eintrag ins Handelsregister
Die Gesellschaft wird im Handelsregister mit dem Zusatz "in Liquidation" versehen.
Die Liquidatoren melden sich als vertretungsberechtigte Personen an.
➡️ Unser Service: Die AbaFin Treuhand AG koordiniert für Sie sämtliche Handelsregistereinträge und -löschungen.
3. Erstellung einer Liquidationseröffnungsbilanz
Es muss eine Bilanz zum Zeitpunkt der Liquidation erstellt werden.
Diese dient als Basis für die Verwertung der Vermögenswerte.
4. Schulden begleichen und Vermögen verwerten
Alle offenen Forderungen einziehen, Vermögenswerte veräussern und Verbindlichkeiten begleichen.
Dazu gehört auch die Abmeldung bei Sozialversicherungen, MWST und der AHV.
5. Schuldenruf (öffentlich bekannt machen)
Seit 2023 ist nur noch ein Schuldenruf im SHAB notwendig (vorher waren es drei).
Die Vermögensverteilung darf frühestens nach drei Monaten erfolgen – sofern ein Revisionsexperte bestätigt, dass keine Schulden mehr bestehen und keine Gläubigerinteressen gefährdet sind.Ohne Bestätigung ist eine Ausschüttung erst nach zwölf Monaten zulässig.
➡️ Wichtig: Eine vorzeitige Auszahlung an Gesellschafter ist nur unter klaren Voraussetzungen erlaubt.
6. Erstellung der Liquidationsschlussbilanz & Verteilung des Vermögens
Nach Ablauf der Sperrfrist erfolgt die Schlussbilanz.
Das verbleibende Gesellschaftsvermögen wird steuerkonform an die Gesellschafter verteilt.
7. Löschung im Handelsregister
Nach vollständiger Abwicklung wird die Gesellschaft endgültig gelöscht.
📌 Zusätzliche Pflichten im Liquidationsprozess
Steuererklärung im Liquidationsjahr (inkl. MWST-Abschluss)
Allfällige Verrechnungssteuer bei Ausschüttungen
Jahresabschluss gemäss OR bis zur Löschung
Archivierungspflicht: Buchhaltungsunterlagen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden
Warum mit Treuhand liquidieren?
Die AbaFin Treuhand AG begleitet Unternehmen im Kanton Zug und in der ganzen Schweiz bei allen Schritten der Liquidation:
Dienstleistung | Ihr Vorteil |
Handelsregisterkoordination | Rasche und korrekte Einträge |
Erstellung von Eröffnungs- & Schlussbilanz | Revisionssicher & steuerlich abgestimmt |
MWST-Abrechnung & AHV-Abmeldung | Vollständige Compliance |
Private Steuererklärung der Gesellschafter | Optimale Planung bei Vermögensauszahlungen |
Begleitung bei allfälliger Nachfolgeplanung | Alternativen zur Liquidation prüfen (Verkauf, Fusion) |
Fazit: Richtig liquidieren – sauber abschliessen
Eine Unternehmensliquidation ist mehr als nur das „Schliessen der Türen“. Sie ist ein strukturierter, rechtlich regulierter Prozess, der bei professioneller Durchführung Zeit, Kosten und Risiken spart.
Mit einem erfahrenen Treuhänder wie der AbaFin Treuhand AG stellen Sie sicher, dass die Liquidation rechtskonform, steueroptimiert und reibungslos erfolgt – inklusive aller Meldungen, Bilanzen und Löschungen.
👉 Jetzt beraten lassen – für eine saubere Unternehmensauflösung:
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