Schenkungs- und Erbschaftssteuer in der Schweiz
- 27. März
- 2 Min. Lesezeit
Was Sie beachten müssen – und wann sich ein Umzug lohnt
Die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie – sei es durch Schenkung oder Erbschaft – ist in der Schweiz steuerlich unterschiedlich geregelt. Je nach Kanton können erhebliche Unterschiede entstehen.
→ Eine frühzeitige Planung kann tausende Franken sparen.

Grundsatz: Kantonal geregelt
In der Schweiz sind die Erbschafts- und Schenkungssteuern kantonal geregelt. Es gibt keine einheitliche Bundessteuer.
Rechtsgrundlagen:
Kantonale Steuergesetze
Steuerharmonisierungsgesetz (StHG – nur teilweise relevant)
Bundesverfassung (Art. 127 BV – Besteuerungsgrundsätze)
→ Folge: Jeder Kanton hat eigene Tarife, Freibeträge und Regeln.
Wer zahlt Erbschafts- und Schenkungssteuer?
Die Steuerpflicht hängt stark vom Verwandtschaftsgrad ab:
In den meisten Kantonen gilt:
Ehegatten: steuerfrei
Direkte Nachkommen (Kinder): meist steuerfrei
Andere Personen (z. B. Geschwister, Konkubinatspartner): steuerpflichtig
→ Besonders hohe Steuern fallen häufig bei:
unverheirateten Partnern
entfernten Verwandten
Drittpersonen
an.
Schenkung vs. Erbschaft – gibt es Unterschiede?
Grundsätzlich werden beide ähnlich behandelt:
Schenkungssteuer: bei Vermögensübertragung zu Lebzeiten
Erbschaftssteuer: bei Vermögensübertragung im Todesfall
→ Wichtig:In vielen Kantonen werden Schenkungen bei späterer Erbschaft berücksichtigt (sogenannte Vorschenkungen).
Wo ist es am günstigsten?
Die Steuerbelastung variiert stark je nach Kanton:
Sehr steuergünstige Kantone:
Schwyz
Obwalden
Nidwalden
Zug
→ Teilweise keine Erbschafts- und Schenkungssteuer für viele Personengruppen
Höhere Steuerbelastung:
Waadt
Genf
Neuenburg
→ Besonders für nicht verwandte Personen können hohe Steuersätze anfallen
Lohnt sich ein Umzug aus steuerlicher Sicht?
Ein Wohnsitzwechsel kann steuerlich relevant sein – aber:
→ Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Todesfalls
Wann sich ein Umzug lohnen kann:
Bei grossem Vermögen
Bei Begünstigung von nicht verwandten Personen
Bei langfristiger Planung
Aber Vorsicht:
Ein Umzug wird nur anerkannt, wenn:
der Wohnsitz tatsächlich verlegt wird
ein echter Lebensmittelpunkt besteht
→ Scheinumzüge werden steuerlich nicht akzeptiert
Wichtige Aspekte in der Praxis
1. Immobilien
Besteuerung oft im Kanton der gelegenen Liegenschaft
Kombination mit Grundstückgewinnsteuer möglich
2. Verrechnungssteuer (VSt)
betrifft Erträge (z. B. Dividenden), nicht die Erbschaft selbst
Rückerstattung nur bei korrekter Deklaration
3. Dokumentation
Schenkungen sollten sauber dokumentiert werden
wichtig für spätere Steuerveranlagungen
Typische Fehler
Keine Planung der Vermögensnachfolge
Unterschätzung kantonaler Unterschiede
Nicht deklarierte Schenkungen
Fehlende Abstimmung mit Steuer- und Erbrecht
→ Gerade bei grösseren Vermögen entstehen schnell unnötige Steuerkosten.
Fazit
Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer in der Schweiz ist komplex, aber planbar:
Kantonsunterschiede sind entscheidend
Verwandtschaftsgrad beeinflusst die Steuer massiv
Ein Umzug kann sinnvoll sein – muss aber gut geplant werden
→ Wer frühzeitig handelt, kann erhebliche steuerliche Vorteile nutzen.
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