Saldosteuersatz-Methode 2025: Lohnt sich die Vereinfachung noch?
- 27. März
- 2 Min. Lesezeit
Neue Regeln, Chancen und Risiken für KMU in der Schweiz
Die Saldosteuersatz-Methode (SSS) war lange eine beliebte Möglichkeit für KMU, die Mehrwertsteuer einfach und effizient abzurechnen. Doch mit den gesetzlichen Änderungen per 1. Januar 2025 hat sich die Ausgangs-lage deutlich verändert.
=> Viele Unternehmen sollten ihre bisherige Strategie dringend überprüfen.

Was ist die Saldosteuersatz-Methode?
Bei der Saldosteuersatz-Methode wird die Mehrwertsteuer nicht effektiv berechnet, sondern pauschal anhand eines branchenspezifischen Satzes auf den Umsatz angewendet.
Vorteile bisher:
Weniger administrativer Aufwand
Keine detaillierte Vorsteuerabrechnung
Einfache Buchhaltung
Die wichtigsten Änderungen ab 2025
Mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der Verordnung ergeben sich zentrale Neuerungen:
1. Mehr Saldosteuersätze möglich
Neu können Unternehmen mehr als zwei Saldosteuersätze gleichzeitig anwenden, sofern unterschiedliche Tätigkeiten bestehen.
=> Voraussetzung bleibt die 10% - Regel:Jede Tätigkeit mit über 10% Umsatzanteil benötigt einen eigenen Satz.
2. Wegfall der Mischbranchen-Regel
Die bisherige Vereinfachung (50% - Regel für Mischbranchen) wurde gestrichen.
Folge:
Mehr Differenzierung notwendig
Höherer administrativer Aufwand
3. Kein Vorsteuerabzug mehr möglich
Ein zentraler Einschnitt:
=> Vorsteuerabzüge entfallen vollständig, auch bei Exporten.
Das kann die Methode in vielen Fällen finanziell unattraktiver machen.
4. Einschränkungen für gewisse Unternehmen
Nur noch Unternehmen mit Sitz in der Schweiz können die Methode anwenden
Ausländische Steuerpflichtige sind ausgeschlossen
5. Anpassungen und neue Saldosteuersätze
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die branchenspezifischen Sätze überprüft und angepasst.
=> Unternehmen sollten prüfen, ob ihr aktueller Satz noch optimal ist.
6. Flexibler Wechsel der Methode
Neu ist ein Wechsel zwischen:
Saldosteuersatz
effektiver Methode
jährlich möglich, jedoch mit steuerlichen Korrekturen (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung).
Was bedeutet das für KMU?
Die Änderungen führen zu einer klaren Entwicklung:
=> Die Saldosteuersatz-Methode ist nicht mehr automatisch die einfachste oder günstigste Lösung.
Besonders betroffen sind:
Unternehmen mit hohen Vorsteueranteilen
Firmen mit mehreren Tätigkeitsbereichen
exportorientierte Unternehmen
In vielen Fällen kann die effektive Abrechnung wieder attraktiver sein.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen mit:
Handel + Dienstleistungen
unterschiedlichen Margen
musste früher nur einen Satz anwenden.
Neu:
mehrere Sätze notwendig
keine Vorsteuerabzüge mehr
→ höhere Steuerbelastung möglich
Fazit
Die Reform 2025 bringt:
→ mehr Flexibilität aber auch mehr Komplexität und potenziell höhere Kosten
=> Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht mehr.Jedes Unternehmen sollte individuell prüfen:
Welche Methode ist steuerlich optimal?
Wie wirkt sich die Änderung auf die Marge aus?
Lohnt sich ein Wechsel?
Unterstützung durch AbaFin Treuhand AG
Die neuen MWST-Regeln machen die Wahl der richtigen Abrechnungsmethode komplexer denn je. AbaFin Treuhand AG unterstützt Sie dabei:
Analyse Ihrer aktuellen MWST-Situation
Vergleich Saldosteuersatz vs. effektive Methode
Optimierung Ihrer Steuerbelastung
Unterstützung bei Umstellung und Deklaration
Jetzt prüfen, ob Sie mit der richtigen Methode abrechnen – wir beraten Sie gerne.
📞 +41 (0)41 711 99 57 🌐 www.abafin-treuhand.ch
Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.
AbaFin Treuhand AG – Ihr kompetenter Partner für Treuhand, Steuern optimieren, Buchhaltung, Firmengründung und Domizil-Haltung im steuergünstigen Zug, Schweiz.




