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Ab wann ist ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?

  • 2. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine zentrale Steuer im Schweizer Unternehmensalltag. Dennoch herrscht oft Unsicherheit darüber, ab wann genau ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig wird und welche Pflichten damit verbunden sind.


Frau mit Tablet


Grundsatz: Umsatzgrenze von CHF 100’000

Ein Unternehmen wird in der Schweiz grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig, wenn es:


  • einen Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000 erzielt

  • aus steuerbaren Leistungen im Inland und Ausland


Diese Regelung ist im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, Art. 10 Abs. 2 lit. a) verankert.


Wichtig: Massgebend ist nicht der Gewinn, sondern der Umsatz (Einnahmen).


Was zählt zum Umsatz?

Zum relevanten Umsatz gehören insbesondere:


  • Verkäufe von Waren

  • Dienstleistungen

  • Online-Umsätze

  • Exportleistungen (auch wenn diese oft steuerbefreit sind, zählen sie für die Umsatzgrenze)


Nicht berücksichtigt werden hingegen gewisse von der Steuer ausgenommene Leistungen (z. B. im Gesundheits- oder Bildungsbereich).


Beginn der MWST-Pflicht

Die Steuerpflicht beginnt:


  • Sobald absehbar ist, dass der Umsatz die Grenze von CHF 100’000 überschreiten wird, oder

  • spätestens im Folgejahr, wenn die Grenze im laufenden Jahr überschritten wurde


Unternehmen müssen sich eigenständig bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden.


Freiwillige Unterstellung

Auch wenn der Umsatz unter CHF 100’000 liegt, kann eine freiwillige MWST-Registrierung sinnvoll sein:


  • Vorsteuerabzug möglich (z. B. bei Investitionen)

  • Professioneller Marktauftritt

  • Vorteil bei Geschäftskunden (B2B)


➤ Dies ist insbesondere bei wachstumsorientierten Unternehmen oder Start-ups häufig der Fall.


Ausnahmen von der MWST-Pflicht

Nicht alle Unternehmen mit über CHF 100’000 Umsatz sind automatisch steuerpflichtig. Ausnahmen bestehen z. B. bei:


  • Von der Steuer ausgenommenen Leistungen (Art. 21 MWSTG)

  • Unternehmen mit Sitz im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen


Hier ist eine genaue Prüfung notwendig.


Konsequenzen der MWST-Pflicht

Mit der Registrierung gehen verschiedene Pflichten einher:


  • Abrechnung der MWST (quartalsweise oder halbjährlich)

  • Korrekte Rechnungsstellung

  • Buchführung gemäss gesetzlichen Vorgaben

  • Abgabe der MWST-Deklarationen


Fehler oder verspätete Meldungen können zu Nachzahlungen und Verzugszinsen führen.


Fazit

Die MWST-Pflicht beginnt in der Schweiz grundsätzlich ab einem Umsatz von CHF 100’000 pro Jahr. Entscheidend ist jedoch eine frühzeitige Einschätzung der eigenen Geschäftsentwicklung.


Unser Tipp: Prüfen Sie regelmässig Ihre Umsatzentwicklung und lassen Sie sich frühzeitig beraten – so vermeiden Sie Risiken und nutzen steuerliche Vorteile optimal.


Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Sie bei der MWST-Registrierung, Abrechnung und Optimierung – effizient, rechtssicher und praxisnah.


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