Ab wann ist ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?
- 2. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine zentrale Steuer im Schweizer Unternehmensalltag. Dennoch herrscht oft Unsicherheit darüber, ab wann genau ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig wird und welche Pflichten damit verbunden sind.

Grundsatz: Umsatzgrenze von CHF 100’000
Ein Unternehmen wird in der Schweiz grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig, wenn es:
einen Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000 erzielt
aus steuerbaren Leistungen im Inland und Ausland
Diese Regelung ist im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, Art. 10 Abs. 2 lit. a) verankert.
➤ Wichtig: Massgebend ist nicht der Gewinn, sondern der Umsatz (Einnahmen).
Was zählt zum Umsatz?
Zum relevanten Umsatz gehören insbesondere:
Verkäufe von Waren
Dienstleistungen
Online-Umsätze
Exportleistungen (auch wenn diese oft steuerbefreit sind, zählen sie für die Umsatzgrenze)
Nicht berücksichtigt werden hingegen gewisse von der Steuer ausgenommene Leistungen (z. B. im Gesundheits- oder Bildungsbereich).
Beginn der MWST-Pflicht
Die Steuerpflicht beginnt:
Sobald absehbar ist, dass der Umsatz die Grenze von CHF 100’000 überschreiten wird, oder
spätestens im Folgejahr, wenn die Grenze im laufenden Jahr überschritten wurde
Unternehmen müssen sich eigenständig bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden.
Freiwillige Unterstellung
Auch wenn der Umsatz unter CHF 100’000 liegt, kann eine freiwillige MWST-Registrierung sinnvoll sein:
Vorsteuerabzug möglich (z. B. bei Investitionen)
Professioneller Marktauftritt
Vorteil bei Geschäftskunden (B2B)
➤ Dies ist insbesondere bei wachstumsorientierten Unternehmen oder Start-ups häufig der Fall.
Ausnahmen von der MWST-Pflicht
Nicht alle Unternehmen mit über CHF 100’000 Umsatz sind automatisch steuerpflichtig. Ausnahmen bestehen z. B. bei:
Von der Steuer ausgenommenen Leistungen (Art. 21 MWSTG)
Unternehmen mit Sitz im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen
Hier ist eine genaue Prüfung notwendig.
Konsequenzen der MWST-Pflicht
Mit der Registrierung gehen verschiedene Pflichten einher:
Abrechnung der MWST (quartalsweise oder halbjährlich)
Korrekte Rechnungsstellung
Buchführung gemäss gesetzlichen Vorgaben
Abgabe der MWST-Deklarationen
Fehler oder verspätete Meldungen können zu Nachzahlungen und Verzugszinsen führen.
Fazit
Die MWST-Pflicht beginnt in der Schweiz grundsätzlich ab einem Umsatz von CHF 100’000 pro Jahr. Entscheidend ist jedoch eine frühzeitige Einschätzung der eigenen Geschäftsentwicklung.
Unser Tipp: Prüfen Sie regelmässig Ihre Umsatzentwicklung und lassen Sie sich frühzeitig beraten – so vermeiden Sie Risiken und nutzen steuerliche Vorteile optimal.
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