Holdinggesellschaften: Beteiligungen halten, verkaufen und steuerlich sinnvoll strukturieren
Wann ist eine Holdinggesellschaft sinnvoll?
Eine Holdinggesellschaft hält Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Das klingt zunächst einfach. In der Praxis kann eine Holdingstruktur aber verschiedene unternehmerische Ziele verfolgen:
Beteiligungen zentral halten
mehrere operative Gesellschaften unter einem Dach bündeln
Dividenden vereinnahmen
Beteiligungen kaufen oder verkaufen
Risiken zwischen Gesellschaften trennen
Investitionen strukturieren
Unternehmensnachfolge vorbereiten
Beteiligungsverkäufe langfristig planen
neue Tochtergesellschaften erwerben
Eine Holding ist deshalb nicht nur eine Gesellschaft, die „Aktien hält“.
Sie kann ein wichtiges Instrument für die Strukturierung eines Unternehmensvermögens sein.
Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Buchhaltung, beim Jahresabschluss und bei steuerlichen Fragestellungen rund um Holdinggesellschaften und Beteiligungen.
Was genau macht eine Holding?
Eine typische Struktur kann beispielsweise so aussehen:
Eine Unternehmerin oder ein Unternehmer hält die Aktien der Holding AG.
Die Holding hält wiederum Beteiligungen an:
einer operativen Gesellschaft
einer zweiten Geschäftsgesellschaft
einer Immobiliengesellschaft
einem Start-up
weiteren Beteiligungen
Damit werden die Beteiligungen nicht direkt von der Privatperson, sondern über eine juristische Person gehalten.
Das kann organisatorische und steuerliche Vorteile bieten.
Ob eine solche Struktur tatsächlich sinnvoll ist, hängt jedoch immer von der konkreten Situation ab.
Muss eine Holding selbst operativ tätig sein?
Nein.
Eine Holding kann hauptsächlich Beteiligungen halten und verwalten.
Sie kann aber je nach Struktur auch weitere Tätigkeiten ausüben.
Entscheidend ist, dass die Gesellschaft ordnungsgemäss geführt wird. Auch eine Holding benötigt unter anderem:
Buchhaltung
Jahresabschluss
Steuererklärung
Dokumentation der Beteiligungen
korrekte Verbuchung von Dividenden
gegebenenfalls MWST-Abklärungen
Verwaltung von Darlehen und konzerninternen Beziehungen
Eine Holding ist also keine „leere Gesellschaft“, bei der keine Administration anfällt.
Muss eine Holding eine Buchhaltung führen?
Ja.
Auch eine Holdinggesellschaft ist eine Gesellschaft und muss ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäss erfassen.
Typische Buchungen einer Holding können beispielsweise betreffen:
Erwerb von Beteiligungen
Verkauf von Beteiligungen
Dividendenerträge
Darlehen an Tochtergesellschaften
Darlehen von Aktionären
Zinszahlungen
Bankgebühren
Beratungs- und Verwaltungskosten
Kapitalerhöhungen
Ausschüttungen an Aktionäre
Gerade wenn mehrere Beteiligungen vorhanden sind, ist eine saubere Dokumentation wichtig.
Die AbaFin Treuhand AG kann die laufende Buchhaltung, den Jahresabschluss und die Steuerdeklaration Ihrer Holding übernehmen.
Dividende von der Tochtergesellschaft an die Holding – wie wird diese besteuert?
Eine Schweizer Kapitalgesellschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen vom sogenannten Beteiligungsabzug profitieren.
Bei der direkten Bundessteuer kommt dieser grundsätzlich in Betracht, wenn eine Gesellschaft mindestens 10 % am Grund- oder Stammkapital beziehungsweise am Gewinn und an den Reserven einer anderen Gesellschaft beteiligt ist oder Beteiligungsrechte mit einem Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio. hält.
Der Beteiligungsabzug reduziert die Gewinnsteuer proportional zum qualifizierenden Nettoertrag aus Beteiligungen.
Das ist einer der Gründe, weshalb Holdingstrukturen bei Unternehmensgruppen und Beteiligungen steuerlich interessant sein können.
Wichtig ist aber:
Beteiligungsertrag bedeutet nicht automatisch „steuerfrei“.
Die konkrete Berechnung hängt unter anderem von Beteiligungshöhe, Erträgen, Finanzierungskosten und weiteren Faktoren ab.
Was passiert mit der Verrechnungssteuer auf Dividenden?
Bei Schweizer Dividenden ist grundsätzlich auch die Verrechnungssteuer zu beachten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann innerhalb von Beteiligungsstrukturen anstelle der effektiven Entrichtung der Verrechnungssteuer ein Meldeverfahren zur Anwendung kommen.
Die ESTV sieht dafür entsprechende Meldeverfahren für qualifizierte Beteiligungen vor.
Gerade bei Dividenden innerhalb einer Unternehmensgruppe lohnt es sich deshalb, die Voraussetzungen und Formalitäten frühzeitig zu prüfen.
Kann eine Holding eine Beteiligung steuerlich günstig verkaufen?
Das ist eine der wichtigsten Fragen bei Holdingstrukturen.
Auch Kapitalgewinne aus dem Verkauf qualifizierter Beteiligungen können bei der Berechnung des Beteiligungsabzugs berücksichtigt werden.
Bei der direkten Bundessteuer gelten dafür besondere Voraussetzungen.
Grundsätzlich muss die veräusserte Beteiligung mindestens 10 % betragen beziehungsweise einen entsprechenden Anspruch am Gewinn und an den Reserven vermitteln und während mindestens eines Jahres gehalten worden sein.
Das bedeutet:
Eine Beteiligung kann innerhalb einer Holdingstruktur steuerlich wesentlich anders behandelt werden als ein gewöhnlicher betrieblicher Vermögenswert.
Gerade vor einem geplanten Unternehmensverkauf sollte deshalb frühzeitig geprüft werden:
Wer hält die Beteiligung?
Seit wann wird sie gehalten?
Wie hoch ist die Beteiligungsquote?
Wie hoch sind die steuerlichen Gestehungskosten?
Wie ist die gesamte Struktur aufgebaut?
Solche Fragen sollte man nicht erst wenige Tage vor Unterzeichnung eines Verkaufsvertrags klären.
Beteiligung privat oder über eine Holding halten – was ist besser?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort.
Beide Varianten können je nach Zielsetzung sinnvoll sein.
Bei einer privaten Beteiligung kann beispielsweise ein privater Kapitalgewinn unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
Bei einer Holdingstruktur können dagegen insbesondere Beteiligungserträge, Reinvestitionen und die Bündelung mehrerer Gesellschaften interessant sein.
Gleichzeitig entstehen bei einer Holding zusätzliche:
Gründungs- und Verwaltungskosten
Buchhaltungskosten
Jahresabschlusskosten
Steuerdeklarationen
gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen
Eine Holding sollte deshalb nicht nur gegründet werden, „um Steuern zu sparen“.
Die zentrale Frage lautet:
Passt die Struktur zu den langfristigen Zielen des Unternehmers?
Ich möchte meine Firma später verkaufen – lohnt sich eine Holding vorher?
Möglicherweise.
Aber der Zeitpunkt ist entscheidend.
Eine Holding kurz vor einem geplanten Verkauf aufzubauen, kann steuerlich ganz anders beurteilt werden als eine langfristig bestehende Struktur.
Bei Umstrukturierungen und der Übertragung von Beteiligungen bestehen komplexe steuerliche Regeln.
Die ESTV behandelt beispielsweise steuerneutrale Umstrukturierungen und den Austausch beziehungsweise die Übertragung von Beteiligungen in detaillierten Kreisschreiben.
Deshalb gilt:
Wer einen Unternehmensverkauf plant, sollte die Struktur möglichst frühzeitig prüfen.
Eine gute Steuerplanung beginnt häufig Jahre vor dem eigentlichen Verkauf.
Kann ich den Verkaufserlös in der Holding behalten und neu investieren?
Das ist einer der häufigsten strategischen Gründe für eine Holdingstruktur.
Verkauft die Holding eine Beteiligung, verbleibt der entsprechende Verkaufserlös grundsätzlich zunächst in der Holdinggesellschaft.
Dieser kann – abhängig von der konkreten Struktur und steuerlichen Situation – beispielsweise für:
neue Beteiligungen
Unternehmenszukäufe
Investitionen
Finanzierung von Tochtergesellschaften
Wertschriften
weitere unternehmerische Projekte
eingesetzt werden.
Das kann besonders interessant sein, wenn der Unternehmer den Verkaufserlös nicht sofort vollständig privat beziehen möchte.
Denn:
Geld innerhalb einer Unternehmensstruktur weiterzuinvestieren ist etwas anderes, als Geld an die Privatperson auszuschütten.
Kann meine Holding mehrere Unternehmen besitzen?
Ja.
Eine Holding kann Beteiligungen an mehreren Gesellschaften halten.
Beispielsweise:
Holding AG
↓Betrieb A AG
↓Betrieb B GmbH
↓Immobilien AG
↓Beteiligung an Start-up C AG
Eine solche Struktur kann helfen, verschiedene Geschäftsbereiche organisatorisch zu trennen.
Sie kann auch sinnvoll sein, wenn später nur eine einzelne Gesellschaft verkauft werden soll.
Damit wird nicht automatisch die gesamte Unternehmensgruppe verkauft.
Warum mehrere Gesellschaften statt alles in einer Firma?
Ein Grund kann die Risikotrennung sein.
Wenn verschiedene Tätigkeiten in unterschiedlichen Gesellschaften geführt werden, können operative Risiken voneinander getrennt werden.
Ein weiterer Grund kann die strategische Flexibilität sein.
Vielleicht möchten Sie später:
einen Geschäftsbereich verkaufen
einen Partner an nur einer Gesellschaft beteiligen
eine neue Tätigkeit aufnehmen
ein Unternehmen zukaufen
einen Unternehmensbereich an die nächste Generation übertragen
Mit einer passenden Beteiligungsstruktur kann dies einfacher werden.
Allerdings entstehen mit jeder zusätzlichen Gesellschaft auch zusätzliche administrative Kosten.
Deshalb gilt:
Eine gute Struktur sollte nicht komplizierter sein als notwendig.
Holding und Tochtergesellschaft – dürfen sie sich gegenseitig Darlehen geben?
Grundsätzlich können zwischen verbundenen Gesellschaften Darlehensbeziehungen bestehen.
Dabei müssen jedoch Konditionen, Verzinsung, Rückzahlung und wirtschaftliche Begründung korrekt dokumentiert werden.
Bei Darlehen zwischen verbundenen Personen und Gesellschaften spielen auch steuerlich anerkannte Zinssätze eine Rolle.
Solche konzerninternen Finanzierungen sollten deshalb nicht einfach informell über das Bankkonto abgewickelt werden.
Eine saubere Buchhaltung dokumentiert:
Darlehensbetrag
Zinssatz
Zinsaufwand und Zinsertrag
Rückzahlungen
Saldo
Vertragsgrundlage
Muss eine Holding MWST abrechnen?
Nicht jede Holding ist automatisch MWST-pflichtig.
Ob eine MWST-Pflicht besteht, hängt davon ab, welche Tätigkeiten die Holding tatsächlich ausübt.
Das reine Halten von Beteiligungen ist anders zu beurteilen als beispielsweise das Erbringen entgeltlicher Management-, Beratungs- oder Verwaltungsleistungen an Tochtergesellschaften.
Deshalb sollte bei einer Holding immer geprüft werden:
Was macht die Gesellschaft tatsächlich?
Gerade bei Management Fees und konzerninternen Dienstleistungen kann die MWST relevant werden.
Kann eine Holding der Tochtergesellschaft Management Fees verrechnen?
Das kann je nach tatsächlicher Leistung möglich sein.
Allerdings sollten solche Verrechnungen nicht einfach dazu verwendet werden, Gewinne zwischen Gesellschaften zu verschieben.
Wenn eine Holding Leistungen an Tochtergesellschaften verrechnet, sollten diese wirtschaftlich nachvollziehbar sein.
Dazu gehören beispielsweise:
tatsächliche Leistung
nachvollziehbare Berechnung
angemessene Vergütung
korrekte Buchhaltung
MWST-Prüfung
entsprechende Dokumentation
Gerade bei konzerninternen Beziehungen ist eine saubere Dokumentation wichtig.
Holding im Kanton Zug – ist Zug interessant?
Der Kanton Zug ist international als attraktiver Unternehmensstandort bekannt.
Eine Holdinggesellschaft wird heute allerdings nicht mehr einfach aufgrund ihres Status als „Holding“ mit einem separaten steuerlichen Holdingprivileg besteuert.
Die früheren kantonalen Steuerstatus für Holding- und andere Statusgesellschaften wurden im Rahmen der STAF abgeschafft.
Trotzdem kann Zug aufgrund seiner allgemeinen steuerlichen Rahmenbedingungen und seines Unternehmensumfelds für Holding- und Beteiligungsstrukturen interessant sein.
Entscheidend sollte aber immer das Gesamtbild sein:
operative Tätigkeit
Beteiligungen
Unternehmensstrategie
Wohn- und Unternehmensstandorte
Finanzierung
geplante Verkäufe
Ausschüttungspolitik
Nachfolge
Eine Holding wird nicht allein deshalb sinnvoll, weil sie im Kanton Zug gegründet wird.
Was passiert, wenn die Tochtergesellschaft Dividenden an die Holding ausschüttet?
Dividenden müssen korrekt beschlossen, verbucht und steuerlich behandelt werden.
Dabei spielen unter anderem folgende Themen eine Rolle:
Jahresabschluss der Tochtergesellschaft
ausschüttbarer Gewinn
Generalversammlungsbeschluss
Verrechnungssteuer
allfälliges Meldeverfahren
Beteiligungsabzug bei der Holding
Verbuchung bei beiden Gesellschaften
Eine Dividende ist deshalb nicht einfach eine gewöhnliche Banküberweisung zwischen zwei Gesellschaften.
Wie viel Geld sollte in der Holding bleiben?
Auch das ist eine strategische Frage.
Geld in einer Holding kann beispielsweise für zukünftige Investitionen oder Beteiligungskäufe verwendet werden.
Gleichzeitig benötigt die operative Gesellschaft genügend Liquidität für:
Löhne
Lieferanten
Steuern
Investitionen
Wachstum
Reserven
Eine Dividende sollte deshalb nicht isoliert anhand des vorhandenen Bankguthabens beschlossen werden.
Eine gute Ausschüttungsplanung berücksichtigt die Liquidität der gesamten Unternehmensstruktur.
Holding oder direkte Ausschüttung an mich privat?
Wenn Gewinne aus einer operativen Gesellschaft zuerst an eine Holding fliessen, bleiben diese zunächst innerhalb der Unternehmensstruktur.
Werden sie später von der Holding an die natürliche Person ausgeschüttet, entsteht eine weitere steuerliche Ebene auf Ebene des Aktionärs.
Deshalb ist eine Holding nicht automatisch eine Methode, mit der Steuern endgültig verschwinden.
Häufig geht es vielmehr darum:
Wann wird Geld ausgeschüttet?
Wo wird es weiter investiert?
Wie soll das Vermögen langfristig strukturiert werden?
Beteiligung verkaufen oder ganze Holding verkaufen?
Auch diese Frage kann grosse steuerliche und wirtschaftliche Unterschiede bewirken.
Möglich sind beispielsweise:
Verkauf einer Tochtergesellschaft durch die Holding
Verkauf mehrerer Beteiligungen
Verkauf der Holding selbst
Verkauf einzelner Vermögenswerte einer Tochtergesellschaft
Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab.
Neben Steuern spielen auch:
Kaufpreis
Haftungsrisiken
Verträge
Finanzierung
Käuferinteressen
Nachfolgeplanung
eine Rolle.
Deshalb sollte die Struktur eines Unternehmens idealerweise vor Beginn eines Verkaufsprozesses analysiert werden.
Holding als Instrument für die Unternehmensnachfolge
Auch bei der Nachfolgeplanung kann eine Holdingstruktur interessant sein.
Vielleicht besitzt ein Unternehmer mehrere Gesellschaften und möchte:
einzelne Unternehmen verkaufen
Beteiligungen an Kinder übertragen
einen Geschäftsbereich behalten
einen neuen Investor aufnehmen
Vermögenswerte langfristig strukturieren
Eine Holding kann dafür zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten schaffen.
Aber auch hier gilt:
Je früher die Nachfolge geplant wird, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
Braucht eine Holding überhaupt einen Treuhänder?
Auch wenn eine Holding nur wenige Buchungen pro Jahr hat, können diese Buchungen steuerlich bedeutend sein.
Eine einzelne Transaktion kann beispielsweise betreffen:
eine Dividende von CHF 500'000
den Verkauf einer Beteiligung
ein konzerninternes Darlehen
eine Kapitalerhöhung
eine grössere Ausschüttung
den Erwerb eines neuen Unternehmens
Die Anzahl Belege allein sagt deshalb bei einer Holding wenig über die Komplexität aus.
Ein Treuhänder kann sicherstellen, dass Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerdeklaration zur tatsächlichen Beteiligungsstruktur passen.
Was kostet die Buchhaltung einer Holding?
Das hängt vom tatsächlichen Aufwand und von der Struktur der Gesellschaft ab.
Eine einfache Holding mit einer einzigen Beteiligung und wenigen Transaktionen verursacht einen anderen Aufwand als eine Unternehmensgruppe mit mehreren Tochtergesellschaften, Darlehen, Dividenden, Käufen und Verkäufen.
Die AbaFin Treuhand AG arbeitet nicht mit einer starren Buchhaltungspauschale.
Wir verrechnen nach effektivem Zeitaufwand.
Ihre Vorteile
Sie bezahlen für die tatsächlich geleistete Arbeit.
Keine starre Monatspauschale.
Sie bezahlen nicht automatisch für Leistungen, die nicht anfallen.
Der Aufwand kann sich an der tatsächlichen Aktivität der Holding orientieren.
Bei ausserordentlichen Transaktionen erhalten Sie bei Bedarf zusätzliche Unterstützung.
Die Zusammenarbeit bleibt flexibel.
Gerade bei Holdinggesellschaften ist dies interessant.
In einem Jahr fallen möglicherweise nur wenige laufende Buchungen an.
Im nächsten Jahr wird vielleicht eine Beteiligung erworben oder verkauft.
Warum sollte der Preis in beiden Jahren zwingend derselbe sein?
Welche Arbeiten kann AbaFin für eine Holding übernehmen?
Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Holding- und Beteiligungsgesellschaften je nach Bedarf unter anderem bei:
laufender Finanzbuchhaltung
Verbuchung von Beteiligungen
Dividendenerträgen
konzerninternen Darlehen
Jahresabschluss
Steuererklärung
Beteiligungsabzug
Verrechnungssteuer und Meldeverfahren
steuerlichen Abklärungen
Unternehmensstruktur
Nachfolgeplanung
Vorbereitung von Beteiligungskäufen und -verkäufen
Welche Unterstützung sinnvoll ist, hängt von Ihrer Gesellschaft und Ihren langfristigen Zielen ab.
Treuhänder für Holdinggesellschaft gesucht?
Sie besitzen bereits mehrere Unternehmen oder überlegen, Beteiligungen künftig über eine Holding zu halten?
Vielleicht möchten Sie eine Firma verkaufen, den Verkaufserlös reinvestieren oder Ihre Unternehmensgruppe langfristig strukturieren.
Dann lohnt es sich, die steuerlichen und buchhalterischen Konsequenzen vor der Umsetzung anzuschauen.
Sprechen Sie mit AbaFin über Ihre Holdingstruktur
Eine gute Holdingstruktur entsteht nicht erst beim Verkauf einer Beteiligung. Sie beginnt mit einer frühzeitigen Planung.
Sprechen Sie mit der AbaFin Treuhand AG über Ihre bestehende oder geplante Unternehmensstruktur.
Gemeinsam schauen wir an:
Welche Beteiligungen halten Sie heute?
Werden diese privat oder über eine Gesellschaft gehalten?
Sind weitere Unternehmenskäufe geplant?
Möchten Sie Beteiligungen später verkaufen?
Sollen Verkaufserlöse reinvestiert werden?
Sind Dividenden geplant?
Gibt es konzerninterne Darlehen?
Ist eine Unternehmensnachfolge vorgesehen?
So können Buchhaltung, Steuern und Unternehmensstruktur von Anfang an aufeinander abgestimmt werden.
Häufige Fragen zu Holdinggesellschaften
Was ist eine Holdinggesellschaft?
Eine Holdinggesellschaft ist eine Gesellschaft, deren wesentliche Aufgabe darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten und zu verwalten.
Sie kann beispielsweise mehrere operative Tochtergesellschaften besitzen.
Wann lohnt sich eine Holding in der Schweiz?
Eine Holding kann insbesondere interessant sein, wenn mehrere Beteiligungen gehalten, Unternehmen gekauft oder verkauft, Dividenden innerhalb einer Gruppe ausgeschüttet oder Verkaufserlöse für weitere Investitionen genutzt werden sollen.
Ob sich eine Holding tatsächlich lohnt, muss anhand des konkreten Falls beurteilt werden.
Sind Dividenden an eine Holding steuerfrei?
Nicht automatisch.
Qualifizierende Beteiligungserträge können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen vom Beteiligungsabzug profitieren. Bei der direkten Bundessteuer gehören dazu insbesondere Beteiligungen von mindestens 10 % beziehungsweise bestimmte Beteiligungen mit einem Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio.
Ist der Verkauf einer Beteiligung durch eine Holding steuerfrei?
Nicht pauschal.
Qualifizierende Kapitalgewinne können beim Beteiligungsabzug berücksichtigt werden. Dafür gelten besondere Voraussetzungen, unter anderem bezüglich Beteiligungsquote und Haltedauer.
Deshalb sollte ein geplanter Beteiligungsverkauf immer individuell geprüft werden.
Muss ich auf Dividenden zwischen Schweizer Gesellschaften Verrechnungssteuer zahlen?
Grundsätzlich ist die Verrechnungssteuer zu beachten.
Bei qualifizierten Beteiligungsverhältnissen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Meldeverfahren anstelle der Steuerentrichtung möglich sein.
Kann eine Holding mehrere Tochtergesellschaften besitzen?
Ja.
Eine Holding kann eine oder mehrere Beteiligungen im In- und Ausland halten.
Muss eine Holding eine eigene Buchhaltung führen?
Ja.
Die Holding ist eine eigenständige Gesellschaft und benötigt eine ordnungsgemässe Buchhaltung, einen Jahresabschluss und eine Steuerdeklaration.
Kann die Holding den Verkaufserlös einer Tochtergesellschaft reinvestieren?
Grundsätzlich kann Vermögen, das nach einem Beteiligungsverkauf in der Holding verbleibt, für weitere Investitionen oder Beteiligungen eingesetzt werden.
Die steuerlichen Folgen des Verkaufs selbst sollten jedoch vorgängig geprüft werden.
Kann ich meine bestehende GmbH nachträglich unter eine Holding stellen?
Grundsätzlich sind Umstrukturierungen möglich.
Die steuerlichen Konsequenzen hängen jedoch von der konkreten Ausgestaltung ab. Insbesondere bei Beteiligungsübertragungen sind die Regeln zu steuerneutralen Umstrukturierungen und möglichen Realisationstatbeständen zu beachten.
Eine solche Umstrukturierung sollte deshalb vor der Umsetzung geprüft werden.
Ist eine Holding im Kanton Zug steuerfrei?
Nein.
Das frühere kantonale Holdingprivileg wurde mit der Steuerreform STAF abgeschafft.
Der Kanton Zug kann aufgrund seiner allgemeinen steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dennoch ein interessanter Standort für eine Holdinggesellschaft sein.
Sollte ich eine Holding erst kurz vor dem Firmenverkauf gründen?
Das kann problematisch sein.
Bei einer nachträglichen Umstrukturierung können steuerliche Voraussetzungen, Haltedauern und weitere Regeln relevant werden.
Wer einen Unternehmensverkauf mittel- oder langfristig plant, sollte deshalb seine Struktur möglichst frühzeitig überprüfen.
Wie finde ich den richtigen Treuhänder für meine Holding?
Ein Treuhänder für eine Holding sollte nicht nur die laufende Buchhaltung führen.
Er sollte auch Beteiligungen, Dividenden, konzerninterne Beziehungen, Jahresabschluss und steuerliche Auswirkungen verstehen.
Sprechen Sie mit AbaFin. Gemeinsam prüfen wir Ihre bestehende oder geplante Holdingstruktur und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihre Situation sinnvoll sind.
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