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Betrug mit Online-Anlagen: Können Verluste steuerlich geltend gemacht werden?

  • 7. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Die Zahl der Betrugsfälle im Bereich von Online-Anlagen (Fake-Trading-Plattformen, Krypto-Scams, unseriöse Broker) nimmt stetig zu. Betroffene Anleger stehen dabei nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern auch vor der Frage:


Roulette

Kann ich diesen Verlust in meiner Steuererklärung abziehen?


Grundsatz: Kein steuerlicher Abzug bei Betrug


Nach schweizerischem Steuerrecht gilt ein klarer Grundsatz:


Private Vermögensverluste sind steuerlich nicht abzugsfähig.


Das bedeutet konkret:

Verluste, die durch betrügerische Online-Anlagen entstehen, gelten als Verlust im Privatvermögen – und können daher nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.


Rechtliche Grundlage:


  • Art. 34 lit. c DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer):

    → Nicht abzugsfähig sind insbesondere Verluste im Privatvermögen


Auch wenn der Verlust unverschuldet durch Betrug entstanden ist, ändert dies steuerlich nichts an der Einordnung.


Warum ist das so?

Die steuerliche Systematik in der Schweiz unterscheidet strikt zwischen:

Bereich

Steuerliche Behandlung

Privatvermögen

Gewinne steuerfrei, Verluste nicht abzugsfähig

Geschäftsvermögen

Gewinne steuerbar, Verluste abzugsfähig

Diese Logik basiert auf dem Prinzip der Symmetrie:


  • Wer im Privatvermögen investiert, profitiert davon, dass Kapitalgewinne steuerfrei sind

  • Im Gegenzug trägt man aber auch das Risiko, dass Verluste steuerlich nicht berücksichtigt werden


➜ Ein steuerlicher Abzug bei Betrugsverlusten würde dieses Gleichgewicht durchbrechen.


Warum sind Casino-Gewinne steuerbar – und gibt es einen Freibetrag?

Auf den ersten Blick wirkt es widersprüchlich:


  • Verluste aus Betrug sind nicht abzugsfähig

  • Gewinne aus Glücksspiel sind jedoch (teilweise) steuerbar


Die Erklärung liegt in der gesetzlichen Sonderregelung:


Lotterien und Online-Gewinne

  • Gewinne aus Lotterien, Wetten und Online-Spielbanken sind grundsätzlich steuerbar

  • Es besteht jedoch ein Freibetrag:

    • CHF 1'000 bei Lotterien und Wetten (Stand aktuell, kantonal unterschiedlich möglich)

    • Für Gewinne aus zugelassenen Schweizer Spielbanken (inkl. Online) gelten teilweise weitergehende Steuerbefreiungen (je nach Ausgestaltung)


➜ Wichtig: Diese Regelungen sind politisch motiviert und speziell gesetzlich geregelt – sie folgen nicht der Logik der Kapitalanlagen


Abgrenzung: Wann wäre ein Verlust abzugsfähig?

Ein steuerlicher Abzug wäre nur denkbar, wenn:


  • die Tätigkeit als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel qualifiziert wird

  • oder das Investment Teil eines Geschäftsvermögens ist


In solchen Fällen wären Verluste grundsätzlich abzugsfähig – allerdings sind die Anforderungen dafür hoch und werden von den Steuerbehörden streng geprüft.


Praktische Empfehlung

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind:


  1. Strafanzeige erstatten (wichtig für Dokumentation)

  2. Verlust sauber dokumentieren

  3. Steuerlich realistisch bleiben – kein Abzug möglich

  4. Bei Unsicherheiten professionelle Beratung einholen


Fazit

Auch wenn es aus Sicht der Betroffenen schwer nachvollziehbar ist:


  • Verluste aus Online-Anlagebetrug sind steuerlich nicht abzugsfähig

  • Dies entspricht der konsequenten Logik des Schweizer Steuersystems im Privatvermögen

  • Sonderregelungen wie bei Casino- oder Lotteriegewinnen sind politisch gewollte Ausnahmen


Unser Mehrwert für Sie

Als Treuhand- und Steuerberatung unterstützen wir Sie dabei:


  • steuerliche Situationen korrekt einzuordnen

  • Risiken frühzeitig zu erkennen

  • und legale Optimierungspotenziale auszuschöpfen


Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und lösungsorientiert.


📞 +41 (0)41 711 99 57 🌐 www.abafin-treuhand.ch

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