Betrug mit Online-Anlagen: Können Verluste steuerlich geltend gemacht werden?
- 7. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Die Zahl der Betrugsfälle im Bereich von Online-Anlagen (Fake-Trading-Plattformen, Krypto-Scams, unseriöse Broker) nimmt stetig zu. Betroffene Anleger stehen dabei nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern auch vor der Frage:

Kann ich diesen Verlust in meiner Steuererklärung abziehen?
Grundsatz: Kein steuerlicher Abzug bei Betrug
Nach schweizerischem Steuerrecht gilt ein klarer Grundsatz:
➜ Private Vermögensverluste sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Das bedeutet konkret:
Verluste, die durch betrügerische Online-Anlagen entstehen, gelten als Verlust im Privatvermögen – und können daher nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Rechtliche Grundlage:
Art. 34 lit. c DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer):
→ Nicht abzugsfähig sind insbesondere Verluste im Privatvermögen
Auch wenn der Verlust unverschuldet durch Betrug entstanden ist, ändert dies steuerlich nichts an der Einordnung.
Warum ist das so?
Die steuerliche Systematik in der Schweiz unterscheidet strikt zwischen:
Bereich | Steuerliche Behandlung |
Privatvermögen | Gewinne steuerfrei, Verluste nicht abzugsfähig |
Geschäftsvermögen | Gewinne steuerbar, Verluste abzugsfähig |
Diese Logik basiert auf dem Prinzip der Symmetrie:
Wer im Privatvermögen investiert, profitiert davon, dass Kapitalgewinne steuerfrei sind
Im Gegenzug trägt man aber auch das Risiko, dass Verluste steuerlich nicht berücksichtigt werden
➜ Ein steuerlicher Abzug bei Betrugsverlusten würde dieses Gleichgewicht durchbrechen.
Warum sind Casino-Gewinne steuerbar – und gibt es einen Freibetrag?
Auf den ersten Blick wirkt es widersprüchlich:
Verluste aus Betrug sind nicht abzugsfähig
Gewinne aus Glücksspiel sind jedoch (teilweise) steuerbar
Die Erklärung liegt in der gesetzlichen Sonderregelung:
Lotterien und Online-Gewinne
Gewinne aus Lotterien, Wetten und Online-Spielbanken sind grundsätzlich steuerbar
Es besteht jedoch ein Freibetrag:
CHF 1'000 bei Lotterien und Wetten (Stand aktuell, kantonal unterschiedlich möglich)
Für Gewinne aus zugelassenen Schweizer Spielbanken (inkl. Online) gelten teilweise weitergehende Steuerbefreiungen (je nach Ausgestaltung)
➜ Wichtig: Diese Regelungen sind politisch motiviert und speziell gesetzlich geregelt – sie folgen nicht der Logik der Kapitalanlagen
Abgrenzung: Wann wäre ein Verlust abzugsfähig?
Ein steuerlicher Abzug wäre nur denkbar, wenn:
die Tätigkeit als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel qualifiziert wird
oder das Investment Teil eines Geschäftsvermögens ist
In solchen Fällen wären Verluste grundsätzlich abzugsfähig – allerdings sind die Anforderungen dafür hoch und werden von den Steuerbehörden streng geprüft.
Praktische Empfehlung
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden sind:
Strafanzeige erstatten (wichtig für Dokumentation)
Verlust sauber dokumentieren
Steuerlich realistisch bleiben – kein Abzug möglich
Bei Unsicherheiten professionelle Beratung einholen
Fazit
Auch wenn es aus Sicht der Betroffenen schwer nachvollziehbar ist:
Verluste aus Online-Anlagebetrug sind steuerlich nicht abzugsfähig
Dies entspricht der konsequenten Logik des Schweizer Steuersystems im Privatvermögen
Sonderregelungen wie bei Casino- oder Lotteriegewinnen sind politisch gewollte Ausnahmen
Unser Mehrwert für Sie
Als Treuhand- und Steuerberatung unterstützen wir Sie dabei:
steuerliche Situationen korrekt einzuordnen
Risiken frühzeitig zu erkennen
und legale Optimierungspotenziale auszuschöpfen
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