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Steuern sparen, hier die wichtigsten Tipps


1. Berufskosten

Sparen Sie Steuern, indem sie einen Teil der Berufsauslagen wie Fahrtkosten abziehen. Während beim Auto verschiedene Einschränkungen vorhanden sind, können Sie beim Velo pauschal 700 Fr. abziehen. Für den öffentlichen Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsplatz können die effektiven Fahrkosten geltend gemacht werden, (beim Bund bis maximal 3000 Fr. )

2. Weiterbildungen

Weiterbildungen im Zusammenhang mit dem Beruf sind von den Steuern abziehbar. Dies gilt jedoch nicht für die erste Ausbildung. Je nach Kanton kann der Betrag unterschiedlich sein. In der Regel müssen alle Kosten belegbar sein. Im Kanton Zürich wird sogar eine Pauschale von 500 Fr. gewährt, ohne Nachweis.

3. Berufsauslagen

Die Berufsauslagen sind pauschal ohne Nachweis möglich oder aber die effektiven Ausgaben für Verpflegung, Berufskleidung, Werkzeug, Computer und Fachliteratur sofern diese die Pauschale überschreiten.

4. Nebenjob, Nebenerwerb

Die Einnahmen des Nebenjobs sind ebenso zu versteuern, jedoch können auch hier bis zu 20% für Pauschalauslagen in Abzug gebracht werden. Maximal jedoch 2400 Fr., mehr nur mit Belegen.

5. Versicherungen

Nicht abziehbar sind Hausrat und Autoversicherung, jedoch sind die Prämien für Krankenkasse, Unfall und Lebensversicherungsprämien abziehbar. Die maximalen Abzüge können je nach Kanton und weiteren Faktoren variieren.

6. Krankheit und Unfall

Die Selbstgetragenen Kosten der Unfall- oder Krankenversicherung können Sie von den Steuern abziehen, der Abzug ist geltend, wenn er 5% des Netto-Einkommens überschreitet. Die % sind variabel je nach Kanton. Rezeptpflichtige Brillen und Zahnarztrechnugnen sowie anerkannte Naturheilpraktier sind ebenso abzugsfähige Kosten.

7. Kinder

Minderjährige Kinder können mit einem Betrag vom Einkommen abziehen. Je nach Kanton sind die Abzüge unterschiedlich. Falls volljährige jugendliche noch in Erst-Ausbildung sind, kann auch hier ein Abzug geltend gemacht werden. Die Kinderbetreuung durch Dritte ist ebenso abzugsberechtigt.

8. Säule 3a

Freiwillige Einzahlungen in die Säule 3a können vollständig in Abzug gebracht werden, als Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 6768 Franken, beziehgsweise 20% des Einkommens, maximal 33'840 Fr. ohne Pensionskasse.

9. Pensionskasse

Auch Einkäufe in die Pensionskasse können bei den Steuern abgezogen werden. Bei einer Auszahlung, ebenso wie bei der Säule 3a, kommt es zu einem tieferen Steuersatz. Achten Sie bei der Pensionskasse auf die Qualität.

10. Gemeinnützige Spenden

Spenden sind mit Belegnachweis von den Steuern abziehbar, je nach Kanton kann es Unterschiede geben. In der Regel maximal 20% des Netto-Einkommens ist abziehbar.

11. Parteispenden

Unterstützen Sie eine Partei, so dürfen Sie diese unabhängig von welcher Partei sowohl beim Bund als auch im Wohnkanton von den Steuern abziehen. Beim Bund ist das Maximum 10100 Fr., auf kantonaler Ebene sind die Grenzen variabel.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Steuern sparen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für effektive aktuelle Zahlen wenden Sie sich bitte an AbaFin Treuhand AG, ihr Treuhandbüro in Zug: 041 711 99 57

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