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Steuerliche Entlastungen im Kanton Zug ab 2026 – Was Sie wissen müssen

  • Autorenbild: AbaFin Treuhand AG
    AbaFin Treuhand AG
  • 9. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Der Kanton Zug setzt sich mit neuen Steuerregelungen das Ziel, für Einwohner und Unternehmen ab 2026 spürbare Entlastungen zu bieten. Für Sie als Bürger oder Unternehmer lohnt es sich, diese Änderungen genau zu kennen — und sie optimal zu nutzen.


Die wichtigsten Änderungen ab 2026

Dank der Reformen im Rahmen der Steuerrevision sinkt der kantonale Steuerfuss im Kanton Zug deutlich: Für die Jahre 2026 bis 2029 wird er von bisher 82 % auf 78 % gesenkt. Damit profitieren sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen (Unternehmen) von einer im Kanton deutlich tieferen Steuerlast.

Zusätzlich plant der Kanton höhere Abzüge bei bestimmten Ausgaben, insbesondere bei Versicherungsprämien (z. B. Krankenversicherungen) und — für Rentner und AHV-/IV-Bezüger — erweiterte Abzugsmöglichkeiten.

Auch Personen mit bescheidenem oder mittlerem Einkommen sollen durch erhöhte persönliche Abzüge entlastet werden — was den Kanton Zug für breitere Bevölkerungsschichten noch attraktiver macht.


Warum Zug weiterhin attraktiv als Standort bleibt


  • Schon heute zählt der Kanton Zug zu den Steuerparadiesen der Schweiz: Einkommen- und Vermögenssteuern sind im internationalen und nationalen Vergleich sehr günstig.

  • Mit der Revision von 2026 bleibt diese Attraktivität erhalten — und wird für viele nochmals verbessert. Dies betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.

  • Besonders für Unternehmen: Der Kanton bemüht sich, seinen Standortvorteil zu halten, auch im Kontext globaler Steuerreformen (z. B. „Pillar II“).


Tipps – So profitieren Sie optimal von den Entlastungen


Hier sind praktische Empfehlungen, wie Sie die neuen steuerlichen Vorteile optimal ausnutzen:

  • Frühzeitig die Steuerstrategie prüfen: Mit reduzierter Steuerfuss-Rate und höheren Abzügen lohnt sich eine Neubewertung Ihrer Jahressteuerlast — sowohl privat als auch geschäftlich.

  • Versicherungs- und Prämienzahlungen gezielt planen: Da Abzüge für Versicherungsprämien steigen, kann sich das systematische Einreichen dieser Kosten lohnen — insbesondere bei hohen Prämien oder großen Ausgaben.

  • Vermögenssituationen prüfen — speziell für Rentner und AHV-/IV-Bezüger: Wenn Sie in diese Gruppe fallen, kann die neue Abzugsmöglichkeit erheblich Steuern sparen.

  • Firmenstandort überdenken: Für Unternehmen kann der Kanton Zug mit der neuen Regelung noch interessanter werden — gerade bei Gewinn, Vermögenswert oder Steueroptimierung.

  • Buchhaltung & Steuerberatung nutzen: Eine professionelle Finanz- und Steuerberatung kann helfen, alle Entlastungsmöglichkeiten auszuschöpfen — idealerweise mit Unterstützung durch AbaFin.


Fazit für Sie und Ihr Unternehmen


Mit den steuerlichen Entlastungen ab 2026 stärkt der Kanton Zug seine Attraktivität für private Steuerpflichtige wie auch Unternehmen. Wer die Veränderungen frühzeitig berücksichtigt, kann seine Steuerlast spürbar senken — und seine finanzielle Planung optimieren.


Als erfahrene Treuhandgesellschaft begleitet AbaFin Treuhand AG Sie dabei gerne — von der Steuerplanung über Buchhaltung bis zur Optimierung Ihrer Abzüge. Sprechen Sie uns an, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und steuerlich optimal aufgestellt zu sein.


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