top of page

Tipps ihre Buchhaltungskosten zu reduzieren

Helfen Sie uns, Zeit zu reduzieren und Kosten zu senken. 

 

Papierlos,.. aber wie?

Auch wir träumen von der Papierlosen Buchhaltung, doch leider ist die Bundesverwaltung noch nicht soweit. Alle juristischen Personen und selbständigen Erwerbenden müssen den Originalbeleg aufbewahren! Und zwar 10 Jahre... da hilft auch kein PDF als Ersatz. Selbstverständlich dürfen Sie ihre Buchhaltung rein mit PDFs führen, auf Steuerprüfungen müssen jedoch die Originale auffindbar sein, 10 Jahre. Ob Sie jetzt den Aufwand zusätzlich tätigen jede Rechnung einzuscannen oder ob Sie direkt den Originalbeleg verbuchen - diese Entscheidung dürfen Sie treffen. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Wir beraten Sie gerne ausführlich.

​

Tipps:

​

  1. Liefern Sie uns ihre Belege idealerweise monatlich, spätestens jedoch quartalsweise.

  2. Liefern Sie uns klare Hinweise zum Beleg, handelt es sich um eine Akontozahlung, Fremdwährung etc.

  3. Bestellen Sie vom selben Lieferanten? Dann profitieren Sie doch von einer Sammelrechnung, diese reduziert den administrativen Aufwand und auch Kosten.

  4. Mit dem Firmenkonto tätigen Sie bitte keine Klein-Einkäufe wie Benzin, Gipfeli oder ihr privates Fitnessabo. Vermischen Sie keine privaten und geschäftlichen Kosten.

  5. Kleinstbeträge sollten Sie nicht einreichen, der Aufwand zum verbuchen ist meist höher als der tatsächliche Ertrag.

  6. Zahlen Sie alle geschäftlichen Kosten vom Geschäftskonto, vermeiden Sie es, vom privaten Konto zu bezahlen.

  7. Nutzen Sie für Spesen ihre private Kreditkarte, wir zeigen Ihnen wie dies kostengünstiger gebucht werden kann, als wenn Sie die Firmenkarte nutzen.

  8. Stundenlöhne sind aufwendiger zu verbuchen bei Personal wie Monatslöhne, überlegen Sie sich also, was für ihren Betrieb sinnvoller sein könnte.

  9. Verändern Sie die Löhne unter dem Jahr nicht, selbstverständlich können Sie trotzdem einen Bonus beziehen.

  10. Spesen welche effektiv abgerechnet werden, sollten nicht mit dem Lohn überwiesen werden, dies erleichtert die Abstimmung der Konten..

​

Weitere hilfreiche Tipps, werden wir Ihnen je nach Branche empfehlen.

​​

AbaFin Treuhand AG

Baarerstrasse 82,
Postfach 7436, 6302 Zug

kontakt(at)abafin-treuhand.ch
Tel. 041 711 99 57

Ihre Nachricht wurde erfolgreich übermittelt.

bottom of page