Welche Abzüge können Selbständige in der Schweiz geltend machen?
- 2. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Wer selbständig erwerbend ist, hat in der Schweiz zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerbelastung legal zu optimieren. Entscheidend ist, die relevanten Abzüge zu kennen und korrekt zu deklarieren.

Grundsatz: Was ist abzugsfähig?
Grundsätzlich gilt:
➜ Alle geschäftsmässig begründeten Aufwände sind abzugsfähig (Art. 27 DBG).
Das bedeutet: Kosten müssen direkt mit der selbständigen Tätigkeit zusammenhängen und entsprechend belegt werden können.
Wichtige Abzüge im Überblick
→ Geschäftsräumlichkeiten
Miete für Büro, Praxis oder Werkstatt sowie anteilige Kosten bei Homeoffice.
→ Fahrzeugkosten
Geschäftlich genutzte Fahrzeuge (anteilig bei Mischnutzung).
→ Arbeitsmaterial & Infrastruktur
Computer, Software, Büromaterial, Maschinen.
→ Versicherungen
Berufsbezogene Versicherungen (z. B. Betriebshaftpflicht, Krankentaggeld).
→ Weiterbildung
Fachkurse, Seminare und Weiterbildungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit.
→ Personalaufwand
Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und Spesen für Mitarbeitende.
→ Abschreibungen
Investitionen können über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden.
Vorsorge: Besonders attraktiv
→ Säule 3a
Einzahlungen sind bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag abzugsfähig (Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG).
→ Pensionskasse (BVG)
Freiwillige Einkäufe bieten zusätzliches Steueroptimierungspotenzial.
Häufig unterschätzt
→ Geschäftsanteil an Telefon & Internet
Auch bei privater Nutzung kann ein geschäftlicher Anteil abgezogen werden.
→ Verpflegungs- und Reisespesen
Bei geschäftlich bedingten Auswärtstätigkeiten abzugsfähig.
→ Beiträge an Berufsverbände
Oft vergessen, aber steuerlich relevant.
Worauf besonders achten?
Klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Kosten
Lückenlose Belegführung
Plausible Aufteilung bei gemischter Nutzung
Einhaltung kantonaler Besonderheiten
Fazit
Die richtigen Abzüge zu nutzen, kann die Steuerbelastung deutlich senken. Gleichzeitig gilt: Je sauberer die Struktur und Dokumentation, desto geringer das Risiko von Korrekturen durch das Steueramt.
Möchten Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzen? Wir unterstützen Sie kompetent und persönlich bei der Planung und Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Kontaktieren Sie uns
📞 +41 (0)41 711 99 57 🌐 www.abafin-treuhand.ch
Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch.
AbaFin Treuhand AG – Ihr kompetenter Partner für Treuhand, Steuern optimieren, Buchhaltung, Firmengründung und Domizil-Haltung im steuergünstigen Zug, Schweiz.




