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Warum ist das Geld meiner Firma nicht automatisch mein Geld?

  • 13. März
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. März

Viele Unternehmer stellen sich früher oder später dieselbe Frage:


„Ich habe das Geld doch verdient – warum kann ich mit der Firmenkarte nicht einfach privat ein Geschenk für meine Frau kaufen?“


Die Antwort liegt im grundlegenden Unterschied zwischen natürlicher Person und juristischer Person. Wer diesen Unterschied versteht, vermeidet steuerliche Probleme, Haftungsrisiken und unnötige Diskussionen mit Behörden.


Verschiedene Schweizer Geldscheine

Natürliche Person vs. juristische Person – der entscheidende Unterschied


🔹 Natürliche Person

Eine natürliche Person ist ein Mensch – also Sie als Privatperson.Ihr Privatvermögen gehört Ihnen persönlich.


🔹 Juristische Person

Eine juristische Person ist eine eigenständige rechtliche Einheit, zum Beispiel:


  • GmbH

  • AG

  • Stiftung


Sobald Sie eine GmbH oder AG gründen, entsteht rechtlich eine eigene Person – getrennt von Ihnen als Privatperson.


Das bedeutet:

Das Vermögen der Firma gehört der Gesellschaft, nicht Ihnen persönlich.


Auch wenn Sie Alleinaktionär oder alleiniger Gesellschafter sind.


Warum das Firmengeld nicht Ihr Privatgeld ist

Wenn Ihre Firma Einnahmen erzielt, gehören diese Erträge zunächst der Gesellschaft.

Sie als Inhaber haben:


  • einen Anspruch auf Lohn (wenn vereinbart),

  • einen Anspruch auf Dividende (bei Gewinnausschüttung),

  • aber keinen direkten Anspruch auf das Firmenbankkonto.


Rechtlich betrachtet wäre ein privater Einkauf mit der Firmenkarte ohne korrekte Verbuchung eine unzulässige Vermögensentnahme.


Warum private Zahlungen mit der Firmenkarte problematisch sind

Ein privater Einkauf – beispielsweise ein Geschenk für Ihre Frau – mit der Firmenbankkarte kann folgende Konsequenzen haben:


  • Steuerliche Aufrechnung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • Korrekturen bei der Buchhaltung

  • Probleme bei einer Steuerprüfung

  • Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen

  • Verletzung der Sorgfaltspflichten als Verwaltungsrat


Gerade als Verwaltungsrat in der Schweiz tragen Sie Verantwortung für die korrekte Vermögensverwaltung der Gesellschaft.


Aber ich habe das Geld doch verdient?

Das ist emotional nachvollziehbar – rechtlich jedoch nicht korrekt.


Sie haben:


  • für die Firma gearbeitet

  • Wert geschaffen

  • Umsatz generiert


Doch die Leistung erfolgte im Namen der Gesellschaft. Der Gewinn entsteht zuerst bei der juristischen Person.


Erst danach kann das Geld rechtmässig an Sie ausgeschüttet werden.


Wie kann ich Geld korrekt aus der Firma beziehen?


Es gibt legale und steuerlich saubere Wege, um Geld aus einer GmbH oder AG zu beziehen.


1. Lohnzahlung

Sie können sich als Geschäftsführer oder Verwaltungsrat einen Lohn auszahlen.


Vorteile:

  • Regelmässiges Einkommen

  • Sozialversichert

  • Steuerlich klar geregelt


Nachteil:

  • Sozialabgaben fallen an


2. Dividende

Wenn die Gesellschaft Gewinn erzielt hat und genügend Eigenkapital vorhanden ist, kann eine Dividende ausgeschüttet werden.


Vorteile:

  • Teilbesteuerung bei qualifizierter Beteiligung

  • Keine Sozialversicherungsabgaben


Wichtig:

  • Nur nach Genehmigung durch die Generalversammlung

  • Nur bei vorhandenen ausschüttungsfähigen Reserven


3. Spesen (geschäftlich begründet)

Geschäftlich begründete Auslagen dürfen über die Firma abgerechnet werden.

Private Ausgaben gehören jedoch nicht dazu.


4. Darlehen (mit Vorsicht)

Theoretisch kann die Gesellschaft dem Inhaber ein Darlehen gewähren.


Dies ist jedoch heikel und muss:


  • marktüblich verzinst

  • schriftlich dokumentiert

  • rückzahlbar sein


Andernfalls droht eine steuerliche Umqualifikation.


Sonderfall: Einzelfirma

Anders ist die Situation bei einer Einzelfirma.


Hier gibt es keine Trennung zwischen natürlicher und juristischer Person. Das Geschäftsvermögen gehört rechtlich dem Inhaber.


Trotzdem empfiehlt sich eine saubere Trennung von Privat- und Geschäftskonto – aus buchhalterischen und steuerlichen Gründen.


Fazit

Das Geld auf dem Firmenkonto gehört nicht automatisch Ihnen – selbst wenn Sie die Firma alleine führen.


Die Trennung zwischen natürlicher Person und juristischer Person schützt:


  • Ihr Privatvermögen

  • die Gesellschaft

  • und Ihre Rechtssicherheit


Wer diese Grundregel beachtet und Auszahlungen korrekt strukturiert, vermeidet steuerliche Risiken und unnötige Probleme.


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