Unterschied Steuerdomizil bei juristischen Personen versus Personengesellschaften
- AbaFin Treuhand AG
- 8. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 2 Tagen
Wo bezahle ich steuern wenn ich eine GmbH gründe oder wenn ich eine Einzelfirma gründe. Nachfolgend erfahren Sie mehr über den Unterschied und die steuerlichen Auswirkungen.
Einzelfirma oder Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften handelt es sich um im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmung (nicht zwingend unter gewissen Voraussetzungen ) oder Personengesellschaften, Kollektivgesellschaften. Es ist möglich, dass der Sitz des Unternehmens nicht am Wohnsitz des Inhabers registriert ist. In diesem Fall würde ein Nebensteuerdomizil begründet.
Befindet sich der Geschäftsort am Wohnsitz des Inhabers, so wird Gewinn und Vermögen dem Inhaber zugerechnet. Ein Personenunternehmen stellt kein eigenes Steuersubjekt dar und verfügt somit über kein eigenes Hauptsteuerdomizil.
Juristische Person
Bei einer juristischen Person zb einer AG oder GmbH, wählt die Firma ihren Hauptsitz und folglich ihr Hauptsteuerdomizil. Hierbei ist zu beachten, dass am Ort des Sitzes die wesentlichen Entscheidungen über die Verwaltung des Unternehmens getroffen werden. Ob eine Firma einen steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt zb anhand eines Warenlagers oder Getränkeautomaten begründet, kann in einem individuellen Gespräch geklärt werden.
Eine juristische Person stellt somit ein eigenes Steuersubjekt dar, Gewinn und Kapital sind primär am Hauptsteuerdomizil steuerpflichtig, sofern ausserhalb des Domizilkantons keine weiteren Betriebsstätten vorhanden sind.
Gesellschaftsarten
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Natürliche Person, Personengesellschaften | Juristische Person |
Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft | Eigenständiges Rechtssubjekt, anerkannt Rechte und Pflichten zu tragen |
Unterscheidung in der Haftung der Gesellschafter | Häufigste Form: Aktiengesellschaft AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Vereine und Stiftungen |
Unterscheidung in der Führung der Gesellschaft | Handlung durch Organe: Geschäftsführer, Vorstand |
Kein Gründungskapital notwendig | Steuerpflicht am Sitz des Unternehmens |
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