top of page

Unterschied Steuerdomizil bei juristischen Personen versus Personengesellschaften

  • Autorenbild: AbaFin Treuhand AG
    AbaFin Treuhand AG
  • 8. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Wo bezahle ich steuern wenn ich eine GmbH gründe oder wenn ich eine Einzelfirma gründe. Nachfolgend erfahren Sie mehr über den Unterschied und die steuerlichen Auswirkungen.



Einzelfirma oder Personengesellschaften


Bei Personengesellschaften handelt es sich um im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmung (nicht zwingend unter gewissen Voraussetzungen ) oder Personengesellschaften, Kollektivgesellschaften. Es ist möglich, dass der Sitz des Unternehmens nicht am Wohnsitz des Inhabers registriert ist. In diesem Fall würde ein Nebensteuerdomizil begründet.

Befindet sich der Geschäftsort am Wohnsitz des Inhabers, so wird Gewinn und Vermögen dem Inhaber zugerechnet. Ein Personenunternehmen stellt kein eigenes Steuersubjekt dar und verfügt somit über kein eigenes Hauptsteuerdomizil.


Juristische Person


Bei einer juristischen Person zb einer AG oder GmbH, wählt die Firma ihren Hauptsitz und folglich ihr Hauptsteuerdomizil. Hierbei ist zu beachten, dass am Ort des Sitzes die wesentlichen Entscheidungen über die Verwaltung des Unternehmens getroffen werden. Ob eine Firma einen steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt zb anhand eines Warenlagers oder Getränkeautomaten begründet, kann in einem individuellen Gespräch geklärt werden.

Eine juristische Person stellt somit ein eigenes Steuersubjekt dar, Gewinn und Kapital sind primär am Hauptsteuerdomizil steuerpflichtig, sofern ausserhalb des Domizilkantons keine weiteren Betriebsstätten vorhanden sind.


Gesellschaftsarten


Als etablierter Anbieter von Treuhanddienstleistungen in Zug beraten Sie die AbaFin Treuhand AG in allen Phasen – über die Gründung hinaus:

Natürliche Person, Personengesellschaften

Juristische Person

Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft

Eigenständiges Rechtssubjekt, anerkannt Rechte und Pflichten zu tragen

Unterscheidung in der Haftung der Gesellschafter

Häufigste Form: Aktiengesellschaft AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Vereine und Stiftungen

Unterscheidung in der Führung der Gesellschaft

Handlung durch Organe: Geschäftsführer, Vorstand

Kein Gründungskapital notwendig

Steuerpflicht am Sitz des Unternehmens


Starten Sie richtig – mit AbaFin Treuhand AG Zug als ihr Partner


Die Firmengründung in Zug lohnt sich. Mit einem starken Treuhandpartner wie der AbaFin Treuhand AG vermeiden Sie Stolperfallen, sparen Zeit und optimieren Ihre Steuern bereits ab dem ersten Geschäftsjahr.

Wir begleiten Start-ups, KMU und internationale Firmen – kompetent, diskret und gewinnorientiert.



👉 Sie möchten mehr erfahren - jetzt beraten lassen!

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich, diskret und kompetent.

📞 +41 (0)41 711 99 57 🌐 www.abafin-treuhand.ch

AbaFin Treuhand AG – Ihre Adresse für Domizil-Haltung, Treuhand, Steuerberatung, Buchhaltung und Firmen­gründung im Kanton Zug, Schweiz

Logo Treuhandbüro Zug AbaFinTreuhand AG

Vertrauen

Sie konzentrieren sich auf Ihre Kernkompetenzen, wir erledigen die uns von Ihnen übertragenen Aufgaben so, als ob wir für uns selbst handeln würden.

Erfahrung

Mehrjährige Erfahrung in der Unterstützung und Beratung von Einzelpersonen und KMU.

Erfolg

Persönlich angepasste Lösungen lassen uns gemeinsam erfolgreich sein. Es muss für beide Partner stimmen.

Ihre Chance!

AbaFin Treuhand AG
Baarerstrasse 82
Postfach 7436
6302 Zug

Telefon: 041 711 99 57

Logo Expert Suisse

Danke! Die Nachricht wurde gesendet.

©2025 AbaFin Treuhand AG, alle Rechte vorbehalten.
Datenschutz/Impressum

bottom of page