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Die häufigsten Fragen zur Mehrwertsteuer in der Schweiz – und die Antworten!

  • Autorenbild: AbaFin Treuhand AG
    AbaFin Treuhand AG
  • 20. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Okt.

Die Mehrwertsteuer (MWST) gehört zu den zentralen Steuerarten in der Schweiz und betrifft nahezu jedes Unternehmen – von der Einzelfirma über die GmbH bis hin zur international tätigen AG mit Sitz im Kanton Zug. Doch obwohl die MWST auf fast jeder Rechnung erscheint, gibt es viele Unsicherheiten in der Praxis.

Mit diesem Beitrag bietet Ihnen die AbaFin Treuhand AG einen einfachen Leitfaden, der Ihnen hilft, die wichtigsten Fragen rund um die Mehrwertsteuer zu verstehen – praxisnah, aktuell und leicht erklärt.


1. Wann muss ich mich für die MWST registrieren lassen?

Grundsätzlich gilt in der Schweiz:

  • Wenn Ihr Unternehmen (inkl. Nebenerlöse) mehr als CHF 100’000 Umsatz pro Jahr erzielt, sind Sie mehrwertsteuerpflichtig.

  • Für gemeinnützige oder nicht gewinnorientierte Organisationen liegt die Grenze bei CHF 150’000.

  • Für ausländische Unternehmen mit Leistungen in der Schweiz gilt diese Grenze ebenfalls – weltweit betrachtet.

Tipp: Eine freiwillige MWST-Registrierung kann sich lohnen, z. B. bei hoher Vorsteuerbelastung in der Startphase Ihrer Firmen­gründung.


2. Welche Mehrwertsteuersätze gelten ab 2024?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz neue MWST-Sätze:

Kategorie

Satz

Normalsatz

8.1 %

Reduzierter Satz (z. B. Lebensmittel)

2.6 %

Sondersatz für Beherbergung

3.8 %

Hinweis: Auch Ihre Buchhaltungssoftware und Kassensysteme müssen entsprechend angepasst sein. Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Sie dabei – von der Systemumstellung bis zur Finanzbuchhaltung.


3. Was ist der Unterschied zwischen effektiver und Saldosteuersatz-methode?

Methode

Beschreibung

Für wen geeignet

Effektive Methode

Abrechnung der MWST auf Basis von effektiv vereinnahmten Beträgen und Vorsteuerabzügen

Für Unternehmen mit detaillierter Buchhaltung

Saldosteuersatzmethode

Vereinfachte Methode mit pauschalem MWST-Satz (nach Branche)

Für Unternehmen mit Umsatz bis CHF 5.005 Mio. und MWST bis CHF 103’000 p.a.

Tipp: Lassen Sie sich vor der Wahl beraten – bei der AbaFin Treuhand AG prüfen wir individuell, was sich für Sie steuerlich am besten optimieren lässt.


4. Wie oft muss ich die MWST abrechnen?

Die Abrechnungsperiode hängt von der Methode ab:

  • Effektive Methode: quartalsweise (Standard)

  • Saldosteuersatzmethode: halbjährlich

Sie erhalten jeweils ein Erinnerungsschreiben von der ESTV. Die Abrechnung erfolgt elektronisch über das Portal ESTV SuisseTax.

Unser Service: Wir übernehmen die gesamte Abwicklung Ihrer MWST – fristgerecht, vollständig und in Kombination mit Ihrer laufenden Finanzbuchhaltung.


5. Was passiert bei Fehlern in der MWST-Abrechnung?

Fehlerhafte Deklarationen können zu Nachforderungen, Bussen oder Verzugszinsen führen. Häufige Fehler sind:

  • Falsche Anwendung der Steuersätze

  • Verspätete Einreichung

  • Unzulässige Vorsteuerabzüge

Unser Rat: Lassen Sie Ihre MWST-Formulare durch einen erfahrenen Treuhänder prüfen. Die AbaFin Treuhand AG bietet hier eine zuverlässige Entlastung – auch bei rückwirkenden Korrekturen.


6. Was passiert bei der MWST-Kontrolle?

Die Mehrwertsteuerkontrolle (durch die ESTV) prüft Ihre Geschäftsbücher, Belege und Abrechnungen – meist alle 3 bis 5 Jahre.

Wichtig:

  • Gut strukturierte Buchhaltung

  • Lückenlose Belegablage

  • Korrekte Abgrenzung von geschäftlichen und privaten Ausgaben

Wir bereiten Sie umfassend vor – von der Lohnbuchhaltung bis zum Jahresabschluss.


Fazit: MWST verstehen – Risiken vermeiden – Chancen nutzen

Die Mehrwertsteuer muss nicht kompliziert sein – mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite. Als erfahrene Treuhandgesellschaft mit Sitz im Kanton Zug begleiten wir Selbstständige, Start-ups und KMU in der gesamten Schweiz.


👉 Unsere MWST-Dienstleistungen im Überblick:

  • MWST-Registrierung (inkl. bei Firmen­gründung)

  • Wahl & Wechsel der Abrechnungsmethode

  • Erstellung & Einreichung der MWST-Abrechnungen

  • Begleitung bei MWST-Kontrollen

  • Integration in die digitale Buchhaltung

  • Kombination mit Private Steuererklärung, Nachfolgeplanung oder Domizil-Haltung

📧 kontakt@abafin-treuhand.ch📞 +41 (0)41 711 99 57🌐 www.abafin-treuhand.ch

AbaFin Treuhand AG – Ihr kompetenter Partner für Treuhand, Buchhaltung, MWST, Steuern optimieren, Domizil-Haltung und Wirtschaftsprüfung im Kanton Zug, Schweiz.

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Sie konzentrieren sich auf Ihre Kernkompetenzen, wir erledigen die uns von Ihnen übertragenen Aufgaben so, als ob wir für uns selbst handeln würden.

Erfahrung

Mehrjährige Erfahrung in der Unterstützung und Beratung von Einzelpersonen und KMU.

Erfolg

Persönlich angepasste Lösungen lassen uns gemeinsam erfolgreich sein. Es muss für beide Partner stimmen.

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