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1.1.2020 STAF = Steuerreform und AHV Finanzierung


Steuerliche Auswirkungen auf überwiegend internationale tätige Unternehmen und Konzerne, sogenannte Statusgesellschaften werden grundsätzlich gleich besteuert, bisher geltende Steuerprivilegien wurden abgeschafft. Zusatzfinanzierung der Altersvorsorge AHV wird im folgenden Abschnitt erläutert.


Die Reform der Unternehmenssteuer und der Zusatzfinanzierung der AHV (STAF) tritt per 1. Januar 2020 in Kraft.


Steuerreform


Die steuerlichen Aspekte beinhalten einerseits die Auswirkungen für die Unternehmen und andererseits für die Beteiligungsinhaber, welche eine Beteiligung im Privatvermögen halten. Dabei gilt es vorab zu prüfen, welche Tätigkeit eine bestehende Holding ausübt und ob ein bestehendes Holdingprivileg abgeschafft wird. Soweit die einzige Tätigkeit darin besteht, dass die Holdinggesellschaft qualifizierte Beteiligung hält und verwaltet, ist grundsätzlich nichts zu unternehmen, da auch beim Wegfall des steuerlich privilegierten Holdingstatus, die Holdinggesellschaften inskünftig den Beteiligungsabzug geltend machen können und so auch in Zukunft grundsätzlich keine Steuerfolgen zu erwarten sind. Andernfalls werden Anpassungen notwendig, um die bisherigen Steuervorteile zu kompensieren. Die dazu notwendigen Schritte können je nach Kanton bis und mit Einreichung der Steuererklärung 2019 im 2020 vorgenommen werden.


Für die Inhaber von Beteiligungspapieren einer Holding, soweit diese im Privatvermögen gehalten werden, können die Auswirkungen der Steuerreform je nach Kanton erheblich sein und zu einer Steuererhöhung führen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Ausschüttungsstrategien Dividende / Lohn zu überdenken und allenfalls anzupassen.


Anpassung der AHV Beiträge


Per 1. Januar 2020 wurde der AHV Lohnbeitrag von bisher 8.4% auf 8.7% erhöht. Somit steigt der AHV/IV/EO Beitragssatz von 10.25% auf neu 10.55%. Den Beitrag an die 1. Säule teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiterhin zur Hälfte.



Alle Angaben ohne Gewähr. Für effektive aktuelle Zahlen wenden Sie sich bitte an AbaFin Treuhand AG, ihr Treuhandbüro in Zug: 041 711 99 57

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