Buchhaltung für Dienstleister, Berater, Consultants und Programmierer
Ihr Treuhänder für Dienstleistungsunternehmen und Unternehmensberatung
Beraten, programmieren, gestalten, vermarkten, analysieren und Projekte umsetzen – Dienstleistungsunternehmen verkaufen vor allem eines:
Know-how und Zeit.
Ob Unternehmensberatung, Consulting, IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Programmierung, Marketingagentur oder Werbeanbieter: Hinter dem eigentlichen Kundenprojekt steckt meist eine erhebliche Administration.
Offerten, Rechnungen, Software-Abos, Freelancer, Löhne, Spesen, internationale Kunden, MWST und Jahresabschluss müssen trotzdem sauber organisiert werden.

Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Dienstleister, Berater, Consultants, Programmierer und andere Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich dabei, ihre Buchhaltung effizient auszulagern.
Dabei gilt:
Nicht Ihr Unternehmen muss sich an unsere Buchhaltung anpassen. Wir richten die Zusammenarbeit nach Ihren Bedürfnissen und bestehenden Abläufen aus.
Weniger Waren – aber trotzdem viele Belege?
Viele Dienstleister denken zunächst:
„Wir haben keinen Warenhandel – unsere Buchhaltung ist doch einfach.“
Das kann stimmen. Muss aber nicht.
Gerade moderne Dienstleistungsunternehmen haben oft zahlreiche laufende Ausgaben:
Software-Abonnemente
Cloud-Dienste
Hosting
Domains
Lizenzen
Online-Tools
Werbung
Google Ads
Social-Media-Werbung
externe Berater
Freelancer
Agenturleistungen
Weiterbildungen
Geschäftsreisen
Hotel und Transport
Telefon und Internet
Hardware
Computer und Bildschirme
Versicherungen
Coworking oder Büroräume
Löhne und Personalkosten
Viele dieser Rechnungen treffen bereits elektronisch ein.
Genau hier kann eine gut organisierte digitale Buchhaltung den administrativen Aufwand erheblich reduzieren.
Papierbelege oder digitale Buchhaltung? Bei AbaFin ist beides möglich.
Dienstleistungsunternehmen arbeiten häufig bereits sehr digital.
Rechnungen treffen per E-Mail ein, Software wird mit Kreditkarte bezahlt und Kundenrechnungen werden elektronisch versendet.
Trotzdem entstehen auch weiterhin physische Belege.
Bei AbaFin ist beides möglich.
Papierbelege sind weiterhin willkommen.
Elektronische Belege können ebenfalls digital verarbeitet werden.
Je nach Kundenbedürfnis können wir mit einer Cloud-Buchhaltungssoftware arbeiten oder elektronische Unterlagen über unsere lokale interne Buchhaltungslösung verarbeiten.
Auch eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich.
Sie müssen Ihre Prozesse also nicht zuerst vollständig verändern.
Sprechen Sie mit uns über Ihre heutige Arbeitsweise. Gemeinsam finden wir einen effizienten Ablauf für Ihr Unternehmen.
Welche Buchhaltungsarbeiten kann ein Dienstleister auslagern?
Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Dienstleistungsunternehmen je nach Bedarf unter anderem bei:
laufender Finanzbuchhaltung
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Verarbeitung elektronischer und physischer Belege
Abstimmung von Bank- und Kreditkartenkonten
Lohnbuchhaltung
Lohnabrechnungen
Lohnausweisen
Sozialversicherungsabrechnungen
Quellensteuer
MWST-Abrechnungen
Jahresabschluss
Steuererklärungen und Steuerfragen
Sie entscheiden gemeinsam mit uns, welche Arbeiten Sie selbst erledigen möchten und welche Aufgaben AbaFin übernimmt.
Viel Umsatz – aber welches Projekt verdient wirklich Geld?
Diese Frage ist für Berater, Consultants und Agenturen besonders wichtig.
Ein Auftrag über CHF 50'000 klingt zunächst attraktiv.
Doch entscheidend ist nicht allein der Umsatz.
Interessant ist:
Wie viele Stunden wurden tatsächlich für das Projekt aufgewendet?
Wie hoch waren die Personalkosten?
Wurden externe Freelancer eingesetzt?
Gab es zusätzliche Software-, Reise- oder Werbekosten?
Wie viel Gewinn bleibt nach allen Kosten übrig?
Gerade bei projektorientierten Dienstleistern kann eine gute Buchhaltung helfen, die tatsächliche Rentabilität einzelner Projekte besser zu verstehen.
Umsatz ist interessant. Marge ist entscheidend.
Wie viel ist meine eigene Arbeitsstunde wirklich wert?
Selbständige Berater und Consultants verkaufen häufig ihre eigene Zeit.
Dann stellt sich eine wichtige unternehmerische Frage:
Ist mein Stundensatz hoch genug?
Von einem verrechneten Stundenhonorar müssen schliesslich noch zahlreiche Kosten gedeckt werden:
Sozialversicherungen
Versicherungen
Software
Büro
Weiterbildung
Administration
Akquisition
Ferien
Krankheit
nicht verrechenbare Arbeitszeit
Steuern
Nicht jede Arbeitsstunde kann einem Kunden verrechnet werden.
Deshalb sollte ein realistischer Stundensatz nicht nur auf dem gewünschten persönlichen Einkommen basieren.
Eine aktuelle Buchhaltung hilft dabei, die tatsächlichen Kosten Ihres Unternehmens zu kennen.
Verrechenbare und nicht verrechenbare Stunden – warum ist das wichtig?
Ein Consultant arbeitet vielleicht 45 Stunden pro Woche.
Das bedeutet aber nicht, dass 45 Stunden fakturiert werden können.
Zeit wird auch benötigt für:
Akquisition
Angebote
interne Besprechungen
Weiterbildung
Administration
Buchhaltung
Marketing
Personalführung
Je höher der Anteil nicht verrechenbarer Stunden ist, desto höher muss grundsätzlich die Marge auf den tatsächlich fakturierten Leistungen sein.
Deshalb ist die Frage:
„Wie viele Stunden arbeite ich?“
nicht identisch mit:
„Wie viele Stunden kann ich verrechnen?“
Gerade für Unternehmensberater, Programmierer und Agenturen kann diese Unterscheidung wirtschaftlich sehr wichtig sein.
Projekt abgeschlossen – aber der Kunde zahlt erst in 60 Tagen?
Auch erfolgreiche Dienstleister können Liquiditätsprobleme bekommen.
Vielleicht haben Ihre Mitarbeitenden einen grossen Auftrag während zwei Monaten bearbeitet.
Die Löhne wurden bereits bezahlt.
Freelancer wurden bezahlt.
Software- und Reisekosten wurden bezahlt.
Die Kundenrechnung wird aber erst nach Projektabschluss gestellt – und der Kunde hat zusätzlich eine längere Zahlungsfrist.
Dann entsteht eine Finanzierungslücke.
Deshalb ist eine aktuelle Debitorenbuchhaltung wichtig.
Sie zeigt:
welche Kundenrechnungen offen sind
welche Zahlungen überfällig sind
wie viel Geld noch eingehen sollte
wie lange Kunden durchschnittlich für die Zahlung benötigen
Gewinn und Liquidität sind nicht dasselbe.
Soll ich bei längeren Projekten Akontorechnungen stellen?
Das kann je nach Auftrag sinnvoll sein.
Bei längeren Beratungs-, IT- oder Agenturprojekten fallen die Kosten häufig bereits während der Projektlaufzeit an.
Eine mögliche Struktur kann beispielsweise sein:
Anzahlung bei Projektbeginn
Akontorechnung nach Projektfortschritt
Schlussrechnung nach Abschluss
Dadurch muss Ihr Unternehmen das gesamte Projekt nicht zwingend selbst vorfinanzieren.
Welche Abrechnungsform sinnvoll ist, hängt vom Projekt und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Retainer, Monatsabo oder Stundenhonorar – was ist wirtschaftlich besser?
Viele Dienstleister arbeiten mit unterschiedlichen Vergütungsmodellen.
Zum Beispiel:
Stundenhonorar
Tagespauschale
Projektpreis
monatlicher Retainer
Servicevertrag
Support-Abo
erfolgsabhängige Vergütung
Jedes Modell hat andere wirtschaftliche Eigenschaften.
Ein monatlicher Retainer sorgt beispielsweise für regelmässigere Einnahmen.
Ein Projektpreis kann eine hohe Marge ermöglichen – wenn das Projekt effizient umgesetzt wird.
Entsteht jedoch deutlich mehr Aufwand als kalkuliert, kann die Marge schnell sinken.
Deshalb lohnt es sich, nicht nur den Umsatz nach Kunden zu betrachten, sondern auch den tatsächlichen Aufwand.
Freelancer einsetzen – Mitarbeiter oder Selbständiger?
Gerade Agenturen, IT-Unternehmen und Beratungsfirmen arbeiten häufig mit externen Spezialisten.
Ein Entwickler, Designer, Texter oder Consultant stellt eine Rechnung und wird projektbezogen eingesetzt.
Dabei sollte jedoch geklärt sein, ob tatsächlich eine selbständige Tätigkeit vorliegt.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung richtet sich nicht nur danach, ob jemand eine Rechnung stellt.
Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.
Gerade bei längeren oder sehr engen Zusammenarbeitsverhältnissen sollte dieser Punkt sorgfältig geprüft werden.
Lohnbuchhaltung für Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen
Wächst ein Dienstleistungsunternehmen, kommen häufig Mitarbeitende hinzu.
Zum Beispiel:
Consultants
Entwickler
Projektleiter
Marketingfachleute
Designer
Administration
Verkauf
Teilzeitmitarbeitende
Damit steigt auch der Aufwand für die Lohnadministration.
Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Sie bei der Lohnbuchhaltung und kann je nach vereinbartem Umfang unter anderem übernehmen:
monatliche Lohnabrechnungen
Lohnausweise
Sozialversicherungsabrechnungen
Quellensteuer
Jahresmeldungen
Ein- und Austritte
Damit Sie Ihre Zeit für Kunden und Projekte einsetzen können.
Kunden im Ausland – muss ich Schweizer MWST verrechnen?
Das ist eine besonders wichtige Frage für Berater, Programmierer, Agenturen und andere digitale Dienstleister.
Für viele Dienstleistungen gilt bei der Schweizer MWST grundsätzlich das Empfängerortsprinzip. Entscheidend ist damit grundsätzlich der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz beziehungsweise die relevante Betriebsstätte hat.
Beratungsleistungen, Werbung, Managementdienstleistungen und zahlreiche Datenverarbeitungsleistungen gehören zu den typischen Leistungen, bei denen dieses Prinzip relevant ist.
Hat beispielsweise ein Schweizer Consultant einen Geschäftskunden im Ausland, kann die Leistung deshalb mehrwertsteuerlich anders behandelt werden als eine Leistung an einen Kunden in der Schweiz.
„Ausländischer Kunde = einfach keine MWST“ sollte trotzdem nicht die einzige Prüfung sein.
Leistungsart, Empfänger und konkrete Situation müssen stimmen und dokumentiert sein.
Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Sie bei der korrekten Beurteilung und MWST-Abrechnung.
Ab wann wird ein Consultant oder Programmierer MWST-pflichtig?
Für Unternehmen gilt in der Schweiz grundsätzlich eine Umsatzgrenze von CHF 100'000 für die obligatorische MWST-Pflicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Massgebend sind dabei grundsätzlich die jährlich im In- und Ausland erbrachten Leistungen, die für diese Berechnung zu berücksichtigen sind.
Gerade bei schnell wachsenden Beratungs- und IT-Unternehmen sollte diese Grenze frühzeitig überwacht werden.
Denn wenn ein grösserer Auftrag abgeschlossen wird, kann sich der Umsatz relativ schnell verändern.
Software aus dem Ausland – muss ich Bezugsteuer beachten?
Das ist für digitale Dienstleister besonders relevant.
Viele Unternehmen beziehen Leistungen aus dem Ausland, zum Beispiel:
Cloud-Software
Datenverarbeitung
Werbeleistungen
Beratungsleistungen
Managementdienstleistungen
bestimmte digitale Leistungen
Für bestimmte Dienstleistungen ausländischer Anbieter gilt in der Schweiz das System der Bezugsteuer.
Die ESTV nennt ausdrücklich unter anderem Werbeleistungen, Beratungsleistungen, Managementdienstleistungen und Leistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung als typische Beispiele.
Gerade Unternehmen mit vielen internationalen Software- und Dienstleistungsanbietern sollten diesen Bereich deshalb nicht übersehen.
Google Ads, Meta Ads und andere ausländische Dienstleistungen – einfach als Werbekosten buchen?
Buchhalterisch handelt es sich zwar um Geschäftsausgaben.
Mehrwertsteuerlich kann bei Leistungen ausländischer Anbieter jedoch zusätzlich die Bezugsteuer relevant sein.
Gerade Werbeagenturen, Consultants und digitale Unternehmen beziehen laufend Dienstleistungen aus dem Ausland.
Deshalb sollte nicht nur geprüft werden:
„Ist die Rechnung geschäftlich?“
Sondern auch:
„Welche MWST-Folgen hat der Bezug dieser Leistung?“
Laptop, Smartphone, Software und Homeoffice – was darf ich geschäftlich verbuchen?
Gerade bei selbständigen Dienstleistern verschwimmen private und geschäftliche Nutzung schnell.
Ein Laptop wird vielleicht fast ausschliesslich geschäftlich genutzt.
Das Smartphone möglicherweise teilweise privat.
Ein Arbeitszimmer befindet sich in der eigenen Wohnung.
Dann stellt sich die Frage:
Welche Kosten gehören tatsächlich ins Unternehmen?
Entscheidend ist grundsätzlich der geschäftliche Zusammenhang und eine sachgerechte Abgrenzung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung.
Eine saubere Dokumentation hilft, spätere Diskussionen bei Jahresabschluss und Steuererklärung zu vermeiden.
Geschäftsreise oder private Reise – wo liegt die Grenze?
Consultants und Berater reisen häufig zu:
Kunden
Konferenzen
Weiterbildungen
Workshops
Meetings
Branchenevents
Sind solche Reisen geschäftlich veranlasst, können entsprechende Kosten für die Buchhaltung relevant sein.
Werden berufliche und private Elemente kombiniert, sollte eine nachvollziehbare Abgrenzung erfolgen.
Dasselbe gilt für Hotel-, Transport- und Verpflegungskosten.
GmbH oder Einzelunternehmen – wann lohnt sich ein Wechsel?
Viele Consultants, Programmierer und Berater starten als Einzelunternehmen.
Mit wachsendem Umsatz stellt sich häufig die Frage:
Soll ich eine GmbH oder AG gründen?
Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle:
Haftung
Lohn und Dividende
Sozialversicherungen
Unternehmensgewinn
persönliches Einkommen
zukünftige Mitarbeitende
Beteiligung weiterer Personen
Verkauf oder Nachfolge
professionelle Aussenwirkung
Eine GmbH ist nicht automatisch steuerlich besser als ein Einzelunternehmen.
Die passende Rechtsform hängt vom konkreten Geschäftsmodell und den langfristigen Zielen ab.
Lohn oder Dividende – was ist bei einer eigenen GmbH sinnvoll?
Wer als Consultant oder Unternehmer seine eigene GmbH oder AG besitzt, stellt irgendwann die Frage:
Soll ich mir mehr Lohn oder eine Dividende auszahlen?
Beides wird steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt.
Die optimale Kombination hängt von mehreren Faktoren ab.
Eine reine Maximierung der Dividende ist deshalb nicht automatisch die beste Lösung.
Lohn, Vorsorge, Sozialversicherungen, Unternehmensgewinn und persönliche Steuerbelastung sollten gemeinsam betrachtet werden.
Wie viel Geld sollte ich für Steuern zurücklegen?
Gerade bei selbständig Erwerbenden ist diese Frage wichtig.
Ein hoher Kontostand bedeutet nicht automatisch, dass das gesamte Geld frei verfügbar ist.
Ein Teil kann später benötigt werden für:
Einkommens- oder Gewinnsteuern
Sozialversicherungen
MWST
offene Lieferantenrechnungen
Löhne
Deshalb sollte Liquidität nicht mit Gewinn verwechselt werden.
Eine laufende Buchhaltung hilft dabei, besser einzuschätzen, welche Verpflichtungen noch anstehen.
Stundenabrechnung statt starrer Buchhaltungspauschale
Was kostet die Buchhaltung für einen Consultant, Programmierer oder eine Unternehmensberatung?
Das hängt vom tatsächlichen Aufwand ab.
Ein selbständiger Berater mit wenigen Rechnungen verursacht einen anderen Aufwand als eine Agentur mit 20 Mitarbeitenden, internationalen Kunden, vielen Kreditkartentransaktionen und zahlreichen Fremdleistungen.
Deshalb arbeitet die AbaFin Treuhand AG nicht mit einer starren Buchhaltungspauschale.
Wir verrechnen nach effektivem Zeitaufwand.
Ihre Vorteile
Sie bezahlen für die tatsächlich geleistete Arbeit.
Keine starre Monatspauschale.
Sie bezahlen nicht automatisch für Leistungen, die Sie nicht benötigen.
Der Umfang kann flexibel an Ihr Unternehmen angepasst werden.
Effiziente digitale Prozesse können den notwendigen Aufwand reduzieren.
Sie können einzelne Bereiche oder die gesamte Buchhaltung auslagern.
Eine Pauschale bietet zwar den Vorteil planbarer monatlicher Kosten.
Sie muss jedoch so kalkuliert werden, dass der erwartete Aufwand und mögliche Schwankungen berücksichtigt werden.
Bei einer Abrechnung nach effektivem Aufwand gilt:
Wenn Ihre Buchhaltung effizient organisiert ist und weniger Bearbeitungszeit benötigt, fällt entsprechend weniger Aufwand an.
Kann Digitalisierung meine Treuhandkosten reduzieren?
Gerade bei Dienstleistungsunternehmen lautet die Antwort häufig:
Ja, effiziente Prozesse können helfen.
Viele Unterlagen liegen bereits digital vor:
Ausgangsrechnungen
Lieferantenrechnungen
Kreditkartenabrechnungen
Bankdaten
Software-Rechnungen
Spesenbelege
Zahlungsanbieter-Abrechnungen
Diese Dokumente müssen nicht zwingend ausgedruckt werden.
Gemeinsam mit Ihnen schauen wir:
Welche Unterlagen entstehen bereits digital?
Welche Rechnungen erhalten Sie per E-Mail?
Welche Kreditkarten werden verwendet?
Arbeiten Sie international?
Beschäftigen Sie Mitarbeitende oder Freelancer?
Welche Prozesse kosten Sie besonders viel Zeit?
Anschliessend definieren wir einen effizienten Ablauf.
Mein Beratungsunternehmen wächst – wann muss ich die Buchhaltung professionalisieren?
Wachstum bedeutet bei Dienstleistern häufig:
mehr Kunden
grössere Projekte
mehr Mitarbeitende
mehr Freelancer
mehr Software
mehr Auslandgeschäft
höhere Lohnkosten
mehr offene Kundenrechnungen
Dann reicht es möglicherweise nicht mehr, die Zahlen nur einmal im Jahr beim Jahresabschluss anzuschauen.
Eine aktuelle Buchhaltung liefert eine Grundlage für wichtige Entscheidungen:
Kann ich einen weiteren Mitarbeiter einstellen?
Welcher Kunde ist besonders profitabel?
Wie hoch ist meine Marge?
Wie viele Monate reichen meine liquiden Mittel?
Welche Projekte verursachen zu viel Aufwand?
Wie entwickelt sich mein Gewinn gegenüber dem Vorjahr?
Damit wird die Buchhaltung zum Führungsinstrument.
Lohnt es sich für einen Consultant, die Buchhaltung auszulagern?
Gerade hier lässt sich eine sehr einfache Rechnung machen.
Wenn Sie Ihren Kunden beispielsweise mehrere hundert Franken pro Stunde verrechnen können, ist es wirtschaftlich nicht zwingend sinnvoll, mehrere Stunden mit Buchhaltungsadministration zu verbringen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur:
„Was kostet mich mein Treuhänder?“
Sondern:
„Was könnte ich in derselben Zeit mit meinen Kunden verdienen?“
Ihre Zeit ist Ihr Produkt.
Deshalb kann das Auslagern der Buchhaltung gerade für Dienstleister besonders sinnvoll sein.
Buchhaltung komplett auslagern oder nur einzelne Arbeiten?
Bei AbaFin müssen Sie nicht alles abgeben.
Vielleicht möchten Sie:
nur die laufende Buchhaltung auslagern
nur die Lohnbuchhaltung übertragen
MWST-Abrechnungen erstellen lassen
den Jahresabschluss abgeben
Unterstützung bei internationalen Sachverhalten erhalten
oder die komplette Buchhaltung auslagern
Wir richten uns nach Ihrem tatsächlichen Bedarf.
Treuhänder für Consultants, Programmierer und Dienstleister gesucht?
Sie suchen einen Treuhänder für Ihre Unternehmensberatung, Ihre IT-Firma, Agentur oder Ihr Dienstleistungsunternehmen?
Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Berater, Consultants, Programmierer, Werbeanbieter und andere Dienstleister bei:
Finanzbuchhaltung
Verarbeitung elektronischer Belege
Debitoren und Kreditoren
Lohnbuchhaltung
Lohnabrechnungen
Lohnausweisen
Sozialversicherungen
Quellensteuer
MWST-Abrechnungen
internationalen Dienstleistungsgeschäften
Jahresabschluss
Steuerfragen
Ob Papierbelege, digitale Unterlagen, Cloud-Buchhaltung oder unsere lokale interne Buchhaltungslösung:
Wir richten die Zusammenarbeit nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens aus.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Buchhaltung
Sie müssen Ihre heutigen Prozesse nicht zuerst komplett verändern.
Sprechen Sie zuerst mit uns.
Zeigen Sie uns, wie Sie arbeiten, welche Kunden Sie betreuen, welche Dienstleistungen Sie anbieten und welche administrativen Aufgaben Ihnen besonders viel Zeit nehmen.
Gemeinsam prüfen wir, wie die AbaFin Treuhand AG Sie effizient entlasten kann.
Häufige Fragen zur Buchhaltung für Dienstleister und Consultants
Kann ich als Consultant meine komplette Buchhaltung auslagern?
Ja.
Je nach gewünschtem Umfang können laufende Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, MWST-Abrechnungen, Jahresabschluss und weitere administrative Arbeiten an einen Treuhänder ausgelagert werden.
Bei AbaFin bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Aufgaben wir übernehmen.
Was kostet die Buchhaltung für einen Berater oder Consultant?
Die Kosten hängen vom tatsächlichen Arbeitsaufwand ab.
Relevant sind beispielsweise:
Anzahl Belege
Anzahl Kundenrechnungen
Kreditkarten und Bankkonten
internationale Kunden
ausländische Lieferanten
Mitarbeitende und Freelancer
MWST
gewünschte Dienstleistungen
Die AbaFin Treuhand AG verrechnet nach effektivem Zeitaufwand und nicht nach einer starren Monatspauschale.
Muss ein selbständiger Berater MWST abrechnen?
Grundsätzlich kann die obligatorische MWST-Pflicht ab einem massgebenden Jahresumsatz von CHF 100'000 entstehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei internationalen Dienstleistungen muss zusätzlich geprüft werden, wo die Leistung mehrwertsteuerlich als erbracht gilt.
Muss ich Schweizer MWST verrechnen, wenn mein Kunde im Ausland sitzt?
Nicht zwingend.
Bei vielen Beratungs-, Werbe-, Management- und IT-Dienstleistungen gilt grundsätzlich das Empfängerortsprinzip. Befindet sich der relevante Leistungsempfänger im Ausland, kann die Dienstleistung deshalb ausserhalb des Schweizer MWST-Inlands liegen.
Die konkrete Leistung sollte jedoch immer korrekt qualifiziert und dokumentiert werden.
Was ist Bezugsteuer und betrifft sie auch Consultants?
Ja, das kann der Fall sein.
Wenn ein Schweizer Unternehmen bestimmte Dienstleistungen von einem ausländischen Anbieter bezieht, kann Bezugsteuer geschuldet sein.
Die ESTV nennt beispielsweise Beratungsleistungen, Werbung, Managementdienstleistungen und Datenverarbeitung.
Sind Google Ads und ausländische Software-Abos bei der MWST relevant?
Sie können relevant sein.
Gerade Werbe-, Beratungs- und Datenverarbeitungsleistungen aus dem Ausland gehören zu den Leistungen, bei denen die Bezugsteuer geprüft werden sollte.
Kann ich Homeoffice-Kosten geschäftlich verbuchen?
Geschäftlich verursachte Kosten können grundsätzlich relevant sein.
Bei gemischter privater und geschäftlicher Nutzung ist jedoch eine sachgerechte Abgrenzung notwendig.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Wie erkenne ich, ob ein Projekt profitabel ist?
Dazu sollte nicht nur der fakturierte Umsatz betrachtet werden.
Auch Mitarbeiterstunden, Freelancer, Reisekosten, Software und andere projektbezogene Aufwendungen sollten berücksichtigt werden.
So lässt sich besser beurteilen, wie hoch die tatsächliche Marge eines Projekts ist.
Soll ich Projekte nach Stunden oder pauschal verrechnen?
Beide Modelle können sinnvoll sein.
Bei einer Stundenabrechnung trägt der Kunde einen grösseren Teil des Aufwandsrisikos.
Bei einem Projektpreis liegt das Kalkulationsrisiko stärker beim Dienstleister.
Wer Projektpreise anbietet, sollte deshalb besonders genau wissen, wie viele Stunden und Kosten ein typisches Projekt tatsächlich verursacht.
Kann ich Papierbelege weiterhin bei AbaFin abgeben?
Ja.
Physische Belege sind bei AbaFin weiterhin willkommen.
Elektronische Rechnungen und andere digitale Unterlagen können ebenso digital verarbeitet werden.
Auch eine Kombination ist möglich.
Brauche ich eine Cloud-Buchhaltung?
Nein.
Eine Cloud-Buchhaltung ist keine Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit AbaFin.
Je nach Bedarf können wir mit einer Cloud-Buchhaltungssoftware oder unserer lokalen internen Buchhaltungslösung arbeiten.
Wann lohnt sich ein Treuhänder für einen Consultant oder Programmierer?
Besonders interessant kann die Auslagerung sein, wenn:
die Administration immer mehr Zeit beansprucht
zahlreiche elektronische Rechnungen und Software-Abos anfallen
internationale Kunden vorhanden sind
ausländische Dienstleistungen bezogen werden
Mitarbeitende oder Freelancer eingesetzt werden
regelmässig MWST-Abrechnungen erstellt werden
mehrere Projekte gleichzeitig laufen
die eigene Arbeitszeit besser bei Kunden eingesetzt werden könnte
Dann stellt sich nicht nur die Frage:
„Was kostet mich mein Treuhänder?“
Sondern auch:
„Wie viel Umsatz könnte ich in derselben Zeit mit meinen Kunden erzielen?“
Wie finde ich den passenden Treuhänder für mein Dienstleistungsunternehmen?
Ein Treuhänder für Consultants, Programmierer und Beratungsunternehmen sollte nicht nur Belege verbuchen.
Er sollte verstehen, dass Ihr Geschäft aus Zeit, Projekten, Mitarbeitenden, Fremdleistungen, internationalen Kunden und digitalen Prozessen besteht.
Ebenso wichtig ist eine flexible Zusammenarbeit.
Sprechen Sie mit uns. AbaFin zeigt Ihnen, welche Lösung zu Ihrem Dienstleistungsunternehmen passt.
📞 +41 (0)41 711 99 57 🌐 www.abafin-treuhand.ch
AbaFin Treuhand AG – Ihr kompetenter Partner für Treuhand, Steuern optimieren, Buchhaltung, Firmengründung und Domizil-Haltung im steuergünstigen Zug, Schweiz.




