Buchhaltung für Ärzte und Arztpraxen – mehr Zeit für Ihre Patienten
Ihr Treuhänder für Arztpraxis und Praxisbuchhaltung
Als Ärztin oder Arzt möchten Sie Ihre Zeit dort einsetzen, wo sie am wertvollsten ist: bei Ihren Patientinnen und Patienten.
Eine eigene Praxis bringt jedoch nicht nur medizinische Verantwortung mit sich. Lieferantenrechnungen, Praxiskosten, Löhne, Sozialversicherungen, Steuern, MWST, Jahresabschluss und zahlreiche weitere administrative Aufgaben gehören ebenfalls zum Praxisalltag.
Je grösser die Praxis und das Team werden, desto mehr Zeit kann die Administration beanspruchen.
Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Ärztinnen, Ärzte und Arztpraxen dabei, ihre Buchhaltung effizient auszulagern.
Dabei gibt es bei uns keine starre Standardlösung.
Wir richten die Zusammenarbeit nach den Bedürfnissen Ihrer Arztpraxis aus.

Viele Belege in der Arztpraxis? Wir übernehmen die Arbeit.
Auch in einer Arztpraxis kommen laufend Geschäftsvorgänge und Belege zusammen:
medizinisches Verbrauchsmaterial
Medikamente und Praxisbedarf
Labor- und Lieferantenrechnungen
medizinische Geräte
Wartungs- und Reparaturkosten
Praxissoftware und IT
Versicherungen
Miete und Nebenkosten
Weiterbildungen
Fahrzeuge und weitere Betriebsmittel
Löhne und Personalkosten
Dazu kommen Einnahmen, Bankbewegungen und je nach Praxis weitere Geschäftsvorgänge.
Aus einzelnen Rechnungen werden schnell hunderte Belege.
Genau hier können wir Sie entlasten.
Die AbaFin Treuhand AG übernimmt die Verarbeitung Ihrer Unterlagen und sorgt dafür, dass Ihre Praxisbuchhaltung strukturiert und nachvollziehbar geführt wird.
Sie kümmern sich um Ihre Patienten. Wir kümmern uns um Ihre Zahlen.
Digitale Praxis – digitale Buchhaltung? Bei uns ist beides möglich.
Die Digitalisierung gehört in vielen Arztpraxen längst zum Alltag.
Auch Rechnungen und Buchhaltungsbelege werden zunehmend elektronisch erstellt oder zugestellt.
Trotzdem muss eine Arztpraxis ihre Buchhaltung nicht vollständig digitalisieren, nur um mit der AbaFin Treuhand AG zusammenarbeiten zu können.
Physische Belege sind bei uns weiterhin willkommen.
Wer bereits digital arbeitet, kann seine elektronischen Belege auch digital verarbeiten lassen.
Je nach gewählter Lösung können wir mit einer Cloud-Buchhaltungssoftware arbeiten oder elektronische Belege über unsere lokale interne Buchhaltungslösung verarbeiten.
Auch eine Kombination aus elektronischen und physischen Belegen ist möglich.
Wir verkaufen Ihnen deshalb nicht einfach eine bestimmte Softwarelösung.
Wir schauen zuerst, wie Ihre Praxis heute arbeitet – und suchen anschliessend gemeinsam die passende Lösung.
Welche Buchhaltungsarbeiten kann eine Arztpraxis auslagern?
Nicht jede Arztpraxis möchte dieselben Aufgaben abgeben.
Vielleicht möchten Sie Ihre gesamte Buchhaltung auslagern. Vielleicht möchten Sie gewisse Arbeiten intern erledigen und lediglich Löhne, MWST oder Jahresabschluss durch einen Treuhänder erstellen lassen.
Je nach Bedarf unterstützt Sie die AbaFin Treuhand AG unter anderem bei:
laufender Finanzbuchhaltung
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Verarbeitung von Belegen
Lohnbuchhaltung
monatlichen Lohnabrechnungen
Lohnausweisen
Sozialversicherungsabrechnungen
Quellensteuer
MWST-Abrechnungen
Jahresabschluss
Steuererklärungen und Steuerfragen
Sie entscheiden gemeinsam mit uns, wie viel Administration Sie abgeben möchten.
Lohnbuchhaltung für Arztpraxen – wer kümmert sich um Ihr Praxisteam?
MPA, Praxisassistenz, medizinisches Fachpersonal, Administration und angestellte Ärztinnen und Ärzte: Mit jedem zusätzlichen Mitarbeitenden steigt auch der administrative Aufwand.
Monatliche Lohnabrechnungen müssen erstellt, Sozialversicherungen berücksichtigt und am Jahresende Lohnausweise ausgestellt werden.
Hinzu kommen Ein- und Austritte, Teilzeitpensen und gegebenenfalls Quellensteuer.
Die AbaFin Treuhand AG kann die Lohnbuchhaltung Ihrer Arztpraxis übernehmen.
Dazu gehören je nach vereinbartem Leistungsumfang insbesondere:
Lohnabrechnungen
Lohnausweise
Sozialversicherungsabrechnungen
Quellensteuer
notwendige Jahresdeklarationen
Damit Ihre Praxisadministration nicht mehr Zeit mit Löhnen verbringt als notwendig.
MWST bei Ärzten – sind medizinische Leistungen automatisch von der MWST ausgenommen?
Diese Frage ist für Arztpraxen besonders interessant.
Viele ärztliche Heilbehandlungen sind von der Schweizer Mehrwertsteuer ausgenommen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sämtliche Einnahmen einer Arztpraxis gleich behandelt werden können.
Je nach angebotenen Leistungen und weiteren Umsätzen einer Praxis können Abgrenzungsfragen entstehen.
Deshalb sollte die MWST-Situation einer Arztpraxis individuell betrachtet werden.
Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Sie bei der buchhalterischen Behandlung und bei erforderlichen MWST-Abrechnungen.
Einzelpraxis, Gruppenpraxis, GmbH oder AG – macht das für die Buchhaltung einen Unterschied?
Ja.
Die Organisation und Rechtsform einer Arztpraxis beeinflussen verschiedene Bereiche der Buchhaltung, des Jahresabschlusses und der Besteuerung.
Eine selbständige Ärztin oder ein selbständiger Arzt mit Einzelunternehmen hat andere Strukturen als eine Ärzte-GmbH oder Ärzte-AG.
Bei einer Gruppenpraxis kommen weitere Fragen hinzu: Welche Kosten trägt die Praxis? Wie werden gemeinsame Aufwendungen verbucht? Wie werden Mitarbeitende angestellt und abgerechnet?
Eine gute Buchhaltung sollte deshalb nicht erst beim Jahresabschluss beginnen.
Sie sollte zur Struktur der Praxis passen.
Stundenabrechnung statt starrer Buchhaltungspauschale
Was kostet die Buchhaltung für eine Arztpraxis?
Eine seriöse Antwort hängt vom tatsächlichen Aufwand ab.
Eine Einzelpraxis mit wenigen Mitarbeitenden und gut organisierten digitalen Unterlagen verursacht einen anderen Aufwand als eine grössere Gruppenpraxis mit vielen Mitarbeitenden, Belegen und zusätzlichen administrativen Anforderungen.
Deshalb arbeitet die AbaFin Treuhand AG nicht mit einer starren Monatspauschale.
Wir rechnen nach effektivem Zeitaufwand ab.
Ihre Vorteile
Sie bezahlen für die tatsächlich geleistete Arbeit.
Keine starre monatliche Buchhaltungspauschale.
Sie bezahlen nicht automatisch für Leistungen, die Sie nicht benötigen.
Der Leistungsumfang kann flexibel an Ihre Praxis angepasst werden.
Effiziente Prozesse können den benötigten Arbeitsaufwand reduzieren.
Sie können einzelne Aufgaben oder die gesamte Buchhaltung auslagern.
Eine Pauschale bietet zwar den Vorteil einer hohen monatlichen Kostenplanbarkeit. Sie muss jedoch so kalkuliert sein, dass der erwartete Aufwand und mögliche Schwankungen berücksichtigt werden.
Bei der Abrechnung nach Aufwand gilt dagegen:
Wenn Ihre Buchhaltung effizient organisiert ist und wir weniger Zeit benötigen, fällt entsprechend weniger Aufwand an.
Lohnt es sich für einen Arzt überhaupt, die Buchhaltung selbst zu erledigen?
Das ist vielleicht die wichtigste wirtschaftliche Frage dieses Blogs.
Natürlich kann eine Ärztin oder ein Arzt Belege sortieren, Zahlungen kontrollieren und administrative Arbeiten erledigen.
Aber ist das auch die wirtschaftlich sinnvollste Nutzung dieser Zeit?
Die relevante Frage lautet deshalb nicht nur:
„Was kostet mich mein Treuhänder?“
Sondern:
„Was kostet mich eine Stunde, in der ich selbst meine Buchhaltung erledige?“
Zeit, die Sie für administrative Routinearbeiten einsetzen, steht nicht für Patienten, Praxisführung, Mitarbeitende oder Ihre persönliche Freizeit zur Verfügung.
Das Auslagern der Buchhaltung kann deshalb nicht nur eine administrative Entlastung sein.
Es kann eine unternehmerische Entscheidung sein.
Wie weiss ich, ob meine Arztpraxis wirtschaftlich gut läuft?
Eine ordentliche Buchhaltung ist nicht nur für Steuererklärung und Jahresabschluss da.
Sie liefert die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Wie entwickeln sich die Personalkosten? Wie hoch sind die übrigen Praxiskosten? Wie entwickelt sich der Gewinn? Reicht die Liquidität für grössere Investitionen? Wie verändert sich die wirtschaftliche Situation gegenüber dem Vorjahr?
Je besser und aktueller die Buchhaltung geführt wird, desto besser kann sie als Entscheidungsgrundlage dienen.
Gerade bei grösseren Praxen lohnt es sich deshalb, die Zahlen nicht nur einmal jährlich beim Jahresabschluss anzuschauen.
Neues Ultraschallgerät, Röntgenanlage oder andere Praxiseinrichtung – Aufwand oder Investition?
Medizinische Geräte und Praxiseinrichtungen können erhebliche Investitionen darstellen.
Dabei stellen sich auch buchhalterische Fragen:
Kann die Anschaffung sofort als Aufwand verbucht werden? Muss sie aktiviert werden? Über welchen Zeitraum wird sie abgeschrieben? Welche Auswirkungen hat die Investition auf den Jahresabschluss?
Eine professionell geführte Buchhaltung sorgt dafür, dass grössere Anschaffungen korrekt erfasst werden.
Gleichzeitig sollte bei grösseren Investitionen die Liquidität der Praxis im Auge behalten werden.
Was passiert, wenn ich später einen Partner aufnehme oder meine Praxis übergeben möchte?
Eine saubere Buchhaltung zahlt sich nicht nur heute aus.
Sie wird besonders wichtig, wenn sich die Struktur Ihrer Praxis verändert.
Vielleicht möchten Sie später eine weitere Ärztin oder einen weiteren Arzt beteiligen, eine Gruppenpraxis aufbauen, die Rechtsform ändern oder Ihre Praxis eines Tages übergeben.
Dann sind nachvollziehbare Jahresabschlüsse und verlässliche Finanzzahlen eine wichtige Grundlage für weitere Entscheidungen.
Eine gute Praxisbuchhaltung dokumentiert deshalb nicht nur die Vergangenheit – sie schafft auch eine Grundlage für die Zukunft.
Kann Digitalisierung meine Buchhaltungskosten reduzieren?
Digitale Prozesse können den administrativen Aufwand reduzieren – vorausgesetzt, sie passen zum Betrieb.
Wenn eine Lieferantenrechnung bereits elektronisch vorliegt, kann es beispielsweise sinnvoll sein, sie auch elektronisch weiterzuverarbeiten.
Aber Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein.
Eine Praxis, die mit ihren heutigen Abläufen gut funktioniert, muss nicht von heute auf morgen sämtliche Prozesse ändern.
Die AbaFin Treuhand AG schaut deshalb gemeinsam mit Ihnen an, wo Digitalisierung tatsächlich einen Vorteil bringt.
Da wir nach effektivem Zeitaufwand abrechnen, können effiziente Abläufe letztlich auch für Sie interessant sein:
Weniger unnötiger administrativer Aufwand bedeutet weniger benötigte Arbeitszeit.
Ihre Medizin ist individuell. Ihre Buchhaltung darf es ebenfalls sein.
Eine Hausarztpraxis funktioniert anders als eine Facharztpraxis. Eine Einzelpraxis hat andere Anforderungen als eine Gruppenpraxis. Eine Praxis mit wenigen Mitarbeitenden benötigt andere Dienstleistungen als ein grösseres medizinisches Zentrum.
Deshalb möchten wir Ihnen keine Standardlösung verkaufen.
Wir möchten wissen:
Wie ist Ihre Praxis organisiert?
Wie führen Sie Ihre Buchhaltung heute?
Wie viele Belege fallen an?
Wie viele Mitarbeitende beschäftigen Sie?
Welche Aufgaben erledigt Ihre Praxisadministration selbst?
Arbeiten Sie mit physischen oder elektronischen Belegen?
Welche administrativen Arbeiten kosten Sie besonders viel Zeit?
Welche Aufgaben möchten Sie künftig abgeben?
Auf dieser Basis können wir gemeinsam festlegen, wie die AbaFin Treuhand AG Ihre Arztpraxis sinnvoll unterstützen kann.
Treuhänder für Ärzte oder Arztpraxis gesucht?
Sie möchten Ihre Praxisbuchhaltung auslagern und suchen einen Treuhänder für Ärzte in der Schweiz?
Die AbaFin Treuhand AG unterstützt Ärztinnen, Ärzte, Einzelpraxen und Gruppenpraxen bei Buchhaltung, Lohnadministration, Lohnausweisen, Sozialversicherungen, MWST, Jahresabschluss und Steuerfragen.
Ob Papierbelege, elektronische Unterlagen, Cloud-Buchhaltung oder unsere lokale interne Buchhaltungslösung:
Wir richten die Zusammenarbeit nach den Bedürfnissen Ihrer Praxis aus.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Praxisbuchhaltung
Sie müssen Ihre Buchhaltung nicht zuerst digitalisieren oder Ihre bisherigen Prozesse vollständig umstellen.
Sprechen Sie zuerst mit uns.
Zeigen Sie uns, wie Ihre Arztpraxis heute organisiert ist und welche administrativen Aufgaben Sie gerne abgeben würden.
Gemeinsam besprechen wir die verschiedenen Möglichkeiten und finden einen effizienten Ablauf für Ihre Praxis.
Häufige Fragen zur Buchhaltung für Ärzte
Kann ich die komplette Buchhaltung meiner Arztpraxis auslagern?
Ja. Je nach vereinbartem Leistungsumfang können unter anderem laufende Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Lohnabrechnungen, Lohnausweise, Sozialversicherungsabrechnungen, MWST-Abrechnungen und Jahresabschluss ausgelagert werden.
Bei der AbaFin Treuhand AG bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Aufgaben wir übernehmen.
Kann ich auch nur die Lohnbuchhaltung meiner Arztpraxis auslagern?
Ja. Sie müssen nicht zwingend Ihre gesamte Buchhaltung abgeben.
Je nach gewünschter Zusammenarbeit können wir beispielsweise nur die Lohnbuchhaltung mit Lohnabrechnungen und Lohnausweisen oder andere ausgewählte Aufgaben übernehmen.
Muss eine Arztpraxis MWST bezahlen?
Das lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten.
Viele ärztliche Heilbehandlungen sind in der Schweiz von der MWST ausgenommen. Eine Arztpraxis kann jedoch auch andere Leistungen oder Umsätze erzielen, die gesondert beurteilt werden müssen.
Deshalb empfiehlt es sich, die konkrete Tätigkeit der Praxis zu betrachten.
Brauche ich für die Zusammenarbeit mit AbaFin eine Cloud-Buchhaltung?
Nein.
Eine Cloud-Buchhaltung ist keine Voraussetzung. Elektronische Belege können je nach gewählter Lösung über eine Cloud-Buchhaltungssoftware oder unsere lokale interne Buchhaltungslösung verarbeitet werden.
Auch physische Belege sind weiterhin willkommen.
Was kostet die Buchhaltung für eine Arztpraxis?
Die Kosten hängen vom tatsächlichen Arbeitsaufwand ab.
Eine Rolle spielen beispielsweise die Anzahl der Belege und Mitarbeitenden, die Qualität und Organisation der Unterlagen sowie die Dienstleistungen, die Sie auslagern möchten.
Die AbaFin Treuhand AG verrechnet nach effektivem Zeitaufwand und nicht nach einer starren Monatspauschale.
Kann ein Treuhänder auch bei einer Gruppenpraxis unterstützen?
Ja. Gerade bei einer Gruppenpraxis können Buchhaltung, Löhne, gemeinsame Kosten, Jahresabschluss und steuerliche Fragestellungen umfangreicher werden.
Welche Arbeiten durch die AbaFin Treuhand AG übernommen werden sollen, wird individuell mit der Praxis festgelegt.
Wann sollte ich mit meinem Treuhänder über eine grössere Investition sprechen?
Idealerweise nicht erst nach dem Kauf.
Bei grösseren Investitionen in medizinische Geräte, Fahrzeuge oder Praxiseinrichtungen können neben der Buchhaltung auch Liquidität, Finanzierung, Abschreibungen und steuerliche Auswirkungen relevant sein.
Eine frühzeitige Besprechung kann deshalb sinnvoll sein.
Ist die Buchhaltung nur für die Steuererklärung wichtig?
Nein.
Eine aktuelle und sauber geführte Buchhaltung zeigt auch, wie sich Umsatz, Kosten, Gewinn und Liquidität entwickeln.
Damit wird die Buchhaltung zu einem Instrument für die Führung der Arztpraxis – und nicht nur zu einer gesetzlichen Pflicht am Jahresende.
Wann lohnt es sich, die Buchhaltung einer Arztpraxis auszulagern?
Besonders interessant kann die Auslagerung sein, wenn viele Belege anfallen, mehrere Mitarbeitende beschäftigt werden oder die interne Administration viel Zeit beansprucht.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht allein, was ein Treuhänder kostet.
Entscheidend ist auch, welchen Wert die Zeit hat, die Sie und Ihr Praxisteam durch die Auslagerung gewinnen.
Wie finde ich den passenden Treuhänder für meine Arztpraxis?
Ein guter Treuhänder sollte nicht nur Buchungen erfassen, sondern verstehen, wie Ihre Praxis organisiert ist und welche Dienstleistungen Sie tatsächlich benötigen.
Ebenso wichtig sind flexible Prozesse und eine Zusammenarbeit, die zu Ihrer Praxis passt.
Sprechen Sie mit uns. Die AbaFin Treuhand AG zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihre Arztpraxis bestehen – persönlich, flexibel und auf Ihren tatsächlichen Bedarf abgestimmt.
Kontaktieren Sie uns
📞 +41 (0)41 711 99 57 🌐 www.abafin-treuhand.ch
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AbaFin Treuhand AG – Ihr kompetenter Partner für Treuhand, Steuern optimieren, Buchhaltung, Firmengründung und Domizil-Haltung im steuergünstigen Zug, Schweiz.




